04.12.2025

Antrag zu den städtischen Kleinsiedlungen

Im April 2023 hat eine Mehrheit des Gemeinderats eine Neufassung der Gemeinderatsdrucksache 795/2022 erwirkt und folgende Vorgabe für die Verwaltung beschlossen: „Eine Veräußerung von Erbbaugrundstücken bzw. Kleinsiedlerstellen im Volleigentum der Stadt in den 4 Kleinsiedlergebieten an Erbbauberechtigte, Mieter oder bei Leerstand an Dritte findet nicht mehr statt.“ Mit der ursprünglichen Fassung der Vorlage wäre es weiterhin möglich gewesen, städtische Grundstücke zu verkaufen, sofern sie außerhalb der sogenannten Entwicklungsbereiche in den Kleinsiedlungen liegen.

Wir Freie Wähler halten die beschlossene Regelung nach wie vor für falsch. Damit wird die Weiterentwicklung der Kleinsiedlungen Hoffeld, Neuwirtshaus, Steinhaldenfeld und Wolfbusch gehemmt, die teilweise dringend notwendige Erneuerung und Verbesserung der Gebäude und der Bausubstanz eingeschränkt sowie die Bildung von Wohneigentum verhindert. Zudem muss sich das Liegenschaftsamt um die aufwändige Verwaltung des Streubesitzes in den Kleinsiedlungen kümmern. Dass es dabei Defizite gibt, zeigen leerstehende und veraltete Häuser in den Siedlungen.

Wir sind der festen Überzeugung, dass es den Kleinsiedlungen Hoffeld, Neuwirtshaus, Steinhaldenfeld und Wolfbusch guttut, wenn vernachlässigte städtische Grundstücke und Häuser an verantwortungsbewusste Privateigentümer übergehen. Deshalb verfolgen wir Freie Wähler mit einem unserer Haushaltsanträge das Ziel, den oben beschriebenen Beschluss rückgängig zu machen.