Stuttgarter Amtsblatt für Jugendrätinnen und Jugendräte


Anfrage vom 30.01.2020

Barrierefreier und altersgerechter Wohnraum ist in unserer Stadt Mangelware. Damit sich dies ändert und der Verbleib in der vertrauten Umgebung der eigenen Wohnung gefördert wird, sollen bestehende Wohnungen entsprechend umgebaut und angepasst werden können. Hierfür hat der Gemeinderat bereits im HH 2018/2019 Mittel bereitgestellt, ebenso wie für die Jahre 2020/2021.

Aus den Jahren 2018/2019 sind noch erhebliche Restmittel vorhanden und es wurden vergleichsweise wenige Anträge für eine Förderung der Schaffung von barrierefreiem und altersgerechtem Wohnraum – insbesondere von Privatvermietern - gestellt.

Wir meinen, dass dies zum Teil an den zu eng gefassten Förderrichtlinien liegt und beantragen deshalb Änderungen bei der vorgeschlagenen Novellierung in GRDrs 1452/2019 wie folgt:

  1. Der Fördersatz für individuelle Anpassungen sollte nicht auf 10.000 € pro Wohnung begrenzt werden, sondern auf 10.000 € pro Maßnahme innerhalb einer Wohnung. Der maximale Fördersatz pro Wohnung soll insgesamt jedoch nicht mehr als 30.000 € betragen.
  2. Die Altersgrenze für altersgerechte Anpassungen soll bereits ab dem 55. Lebensjahr beginnen.
  3. Bei Privatvermietern und selbst genutztem Wohneigentum sollen 70% der Kosten für individuelle Anpassungen gefördert werden.
  4. Die Kosten für ein notwendiges Ausweichquartier bei individuellen Anpassungen in einer Wohnung sollen bei Privatvermietern und selbstgenutztem Wohneigentum zu 50% gefördert werden.
  5. Maßnahmen in Neubauten sollten, soweit sie über das gesetzlich von der LBO vorgeschriebene Maß hinausgehen, ebenso förderfähig sein.
  6. Bei Eigenleistungen sollen die Materialkosten förderfähig sein.