Haushaltsantrag vom 18.11.2019
Wie anhand der vorliegenden Anträge zum Doppelhaushalt 2020/2021 zu erkennen ist, haben mehrere Gemeinderatsfraktionen die auf Seite 17 der Wunschliste genannten Planungsmittel in Höhe von insgesamt 1,4 Mio. Euro für den Neubau eines Bürger- und Veranstaltungszentrums in Sillenbuch beantragt. In diesem Gebäude, für das es einen Bauplatz an der Kirchheimer Straße und erste Pläne aus einem 2009 durchgeführten Architektenwettbewerb gibt, sollen das Bezirksrathaus, das Job-Center, eine Stadtteilbücherei, ein Stadtteilhaus (Bürgertreff) mit Bürgersaal und die Freiwillige Feuerwehr Sillenbuch Platz finden.
Auch wir Freie Wähler möchten dem Wunsch nach einem Bürger- und Veranstaltungszentrum für Sillenbuch sehr gerne nachkommen. Dies nicht zuletzt deshalb, weil es hier auch um neue Räumlichkeiten für die Freiwillige Feuerwehr Sillenbuch geht, die im Vorfeld der Gemeinderatswahl 2019 und im Vorfeld der Haushaltsplanberatungen mit einer eigens erstellten Broschüre auf die vielen Probleme mit ihrem aktuellen Standort an der Aixheimer Straße hingewiesen hat.
Euphorie kommt bei uns Freien Wählern nach mehreren erfolglosen Anläufen in den zurückliegenden Doppelhaushalten und nach den uns vorliegenden Informationen allerdings nicht auf. Aus der Beantwortung zum interfraktionellen Antrag Nr. 17/2019 in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Wohnen vom 19.07.2019 wissen wir, dass das Projekt teilweise nach wie vor auf tönernen Füßen steht. Dass sich der Flächenbedarf seit 2009 durch die Aufnahme eines Stadtteilhauses und des Job-Centers sowie durch Flächenanpassungen bei der Feuerwehr um 809 auf 3.179 Quadratmeter erhöht hat, scheint kein ernstes Problem darzustellen. Etwas problematischer dürften die erwarteten Gesamtkosten in Höhe von jetzt 26,4 Mio. Euro sein (2009: 12,7 Mio. Euro), die im Doppelhaushalt 2020/ 2021 wegen der fehlenden Planungstiefe noch nicht zur Verfügung gestellt werden können. Am schwersten wiegt allerdings die Tatsache, dass die Feuerwehr-Nutzung aufgrund der Nachbarschaft zur vorhandenen Wohnbebauung seitens der Stadtverwaltung als "äußerst kritisch" gesehen wird. In ihrem Bericht am 19.07.2019 wies die Verwaltung deshalb darauf hin, dass im weiteren Planungsprozess die Erstellung eines Lärmschutzgutachtens erforderlich ist. Welche gewichtige Rolle das Thema Lärm bei Feuerwehrhäusern einnimmt, haben wir in den letzten Jahren zum Beispiel im Stadtbezirk Münster gesehen.
Wir beantragen: