Antrag vom 20.05.2019
Die angestellten Mitarbeiter (m/w) und die beamteten Sachbearbeiter (m/w) im Baurechts- amt tragen große Verantwortung für ihre schwierigen, oft sehr komplexen Aufgaben bei der Begutachtung und Genehmigung von Bauvorhaben verschiedenster Art. Deshalb stellt sich die Frage der Haftung, falls doch einmal Fehler vorkommen, die zu Regressansprüchen führen.
Wir beantragen:
Die Stadtverwaltung berichtet im UTA oder im VA, in welcher Form es Haftpflichtversiche- rungen, wie sie in der freien Wirtschaft übliche Praxis sind, auch für städtische Mitarbeiter (m/w) gibt, um diese gegen Haftungsansprüche Dritter abzusichern. Kann es sein, dass es solche Versicherungen bei der Stadt nicht gibt?