Erhöhung Budget Investitionszuschüsse insbesondere für unabweisbare betriebsnotwendige Sicherheits- und Sanierungsvorhaben in Kindertagesstätten Sanierungs-/Erhaltungsaufwand von Kindertagesstätten ohne Angebotserweiterung (GRDrs Nr. 587/2019)


Haushaltsantrag vom 12.11.2019

Für die Erhöhung des Budgets für Investitionszuschüsse für unabweisbar betriebsnotwendige Sicherheits- und Sanierungsvorhaben in Kindertagesstätten sind in der grünen Liste jeweils EUR 600.000,00 im Jahre 2020 und 2021 eingestellt, die wir absolut nicht für ausreichend erachten.

Dies ist insoweit nicht nachvollziehbar, als es sich bei den Maßnahmen hauptsächlich um Sicherheitsmaßnahmen handelt. Deren Umsetzung ist von größter Wichtigkeit für die Sicherheit der Kinder und für die Gewährleistung der Betriebssicherheit und Nutzbarkeit der Gebäude und ist damit erforderlich zur Beibehaltung der bestehenden Platzzahlen.

Wir beantragen daher,

für die Erhöhung des Budgets für Investitionszuschüsse insbesondere für unabweisbare betriebsnotwendige Sicherheits- und Sanierungsvorhaben werden über die in der grünen Liste aufgeführten Mittel in Höhe EUR 600.000,00 im Jahre 2020 sowie EUR 600.000,00 hinaus im Jahre 2021 weitere Mittel wie folgt eingestellt:

2020: EUR 2.184.000,00
2021: EUR 822.000,00

Darüber hinaus beantragen wir,

für fortschreitende Sanierungs- und Erhaltungsbedarfe von Kindertagesstätten ohne Angebotserweiterung, die nun einen Grad erreicht haben, der die Nutzbarkeit von Gebäudeteilen und damit zwangsläufig auch die Betriebserlaubnis in Frage stellen, werden Mittel wie folgt eingestellt:

2020: EUR 838.000,00
2021: EUR 840.000,00