Antrag vom 10.03.2017
Mit den Beschlussfassungen zur GRDrs 65/2017 soll die Verwaltung relativ unverbindlich mit weiteren Planungen zur Entwicklung des Rosensteinquartiers beauftragt. Die Fraktionen im Gemeinderat, die die mit dieser Entwicklung verbundenen Chancen der Stadtentwicklung ermöglicht haben, wollen konkreter werden und beantragen, dass die Verwaltung bis zur Sommerpause die folgenden Punkte erarbeitet und dem Gemeinderat vorlegt:
1. Rahmenterminplan Rosenstein-Areal
Die Verwaltung legt dem Gemeinderat den Entwurf eines Rahmenterminplanes vor. In diesem Rahmenterminplan sollen alle offensichtlich und unstrittig notwendigen Inhalte, Prozesse und Zusammenhänge ab jetzt rechtzeitig integriert und somit auf die Reihe gebracht werden. Der Rahmenterminplan soll alle unabdingbaren Meilensteine vor und nach dem Zeitpunkt des Freimachens der Bahnflächen enthalten. Hierbei sollen alle durch das Bahnprojekt und durch andere Projekte in Stadt und Region bedingten Abhängigkeiten und notwendigen Vorlaufzeiten berücksichtigt werden.
2. Vertragliche Vereinbarungen mit der Bahn bezüglich Gleisvorfeldberäumung
Die Verwaltung erläutert dem Gemeinderat, was zwischen Bahn und Stadt Stuttgart bezüglich der Räumung des Gleisvorfeldes vereinbart worden ist. Insbesondere soll die sog. „rote Vertragslinie“ detailliert erörtert werden, die beschreibt, bis wohin die Bahn vertraglich verpflichtet ist, das Gelände und die Bauwerke zu räumen. Es soll dargestellt werden was nach der Räumung übrig bleibt (Bauwerksteile und Geländeform). Es soll erläutert werden, welche Verfahrensschritte (bzgl. Artenschutz, Altlasten, etc) von der Bahn zur Räumung durchgeführt werden und welche ggf. von der Stadt für die eigene Geländegestaltung wiederholt werden müssen. Die Verwaltung legt dar, welche Konsequenzen daraus folgen für
a) die zukünftige Stadttopografie
b) die Bestandsgebäude, die Gebäudeteile, welche im Gelände verbleiben und eine zukünftige Bebauung, die darauf erstellt wird
c) die zu erwartenden Mehrkosten, den zeitlichen und logistischen Mehraufwand sowie die Mehrbelastung der Bürger z.B. durch längere Bauzeiten, wenn die Herstellung der neuen Stadttopografie nicht gleichzeitig mit der Beräumung des Gleisvorfeldes ausgeführt wird.
3. Untersuchung der Bestandsbauwerke und Gebäude auf Sanierungsbedarfe, Tragwerk,
Brandschutz, Schadstoffe, Umnutzungsmöglichkeiten
Viele Bürger haben in der informellen Bürgerbeteiligung den Wunsch geäußert, Bahnbauwerke erhalten zu wollen. Dies ist auch Inhalt im Memorandum. Hier muss eine sorgfältige Abwägung erfolgen und klar sein, welche Nachnutzungen möglich sind. Die Verwaltung erläutert, welche vertraglichen Vereinbarungen es zwischen Bahn und Stadt bzgl. Abriss oder Erhalt der Bahnbauwerke gibt. Die Verwaltung erläutert, welche vertraglichen Konsequenzen es hat, wenn nicht bis zum 31.12.2018 (Deadline im Vertrag) der Bahn mitgeteilt wird, welche Bauwerke/Gebäude erhalten werden sollen und welche
nicht und wie sie mit diesem Termin umgehen will (Vorbereitungen, Vorentscheidungen, etc.). Die Verwaltung erläutert dem Gemeinderat, welche Nachnutzungen sie für bestimmte, ausgewählte vorhandene Bauwerke/Gebäude vorschlägt. Die Verwaltung beauftragt bautechnische Untersuchungen dieser ausgewählten Bestandsgebäude auf Schadstoffe, Sanierungsbedarfe, Statik und Brandschutz, um Kosten- und Entscheidungssicherheit bei Erhalt und Umnutzung zu erhalten.
4. Entwicklung einer geeigneten Topografie für das Rosenstein-Areal
Um für den Gemeinderat eine Entscheidungsgrundlage für eine geeignete Topografie im Rosenstein-Areal zu erhalten, erstellt die Verwaltung einen allgemeinverständlichen Vergleich der verschiedenen Topografien im Rosenstein-Areal und erläutert die jeweiligen Vor-und Nachteile für eine folgende Bebauung/ Straßenführung/Infrastruktur usw. Insbesondere sollen die jetzt vorhandene Bahntopografie, das Urgelände (Topografie vor der Bebauung mit der Bahninfrastruktur), das Gelände aus dem Rahmenplan 1997 und aus dem Rahmenplan 2005 miteinander verglichen werden. Die Verwaltung erarbeitet den Vorschlag einer Topografie, die am besten für die Entwicklung des Rosenstein-Areals geeignet ist. Diese Topografie soll zur öffentlichen Diskussion gestellt und dem Gemeinderat zur weiteren Entscheidung vorgelegt werden. Die Verwaltung soll erläutern, ob es sinnvoll ist, diese Topografie in die Planfeststellungsunterlagen der Bahn einfließen zu lassen.
5. Sachstand Paketpostamt
Das ehemalige Paketpostamt muss erworben werden, bevor das Teilgebiet B sinnvoll entwickelt werden kann. Die Verwaltung berichtet über den Stand der Verhandlungen zum Erwerb des Paketpostamtes.
6. Budapester Platz
Das Grundstück am Budapester Platz stellt eine Schlüsselstelle für die weitere Entwicklung des Rosenstein-Areals dar. An dieser Stelle liegt eine besondere topografische Situation vor, die im Gesamtzusammenhang zwischen Conradi-Hochhäusern, Athener Straße und Wolframstraße gesehen werden und muss. Deshalb muss mit diesem Grundstück sorgfältig umgegangen werden. Wir beantragen die Beantwortung der Fragen: Wie kann der Hang (begrünt) von der Wolframstraße und der Umgebung, z.B. Athener Straße, her deutlich erkenn- und erlebbar bleiben und der Kaltluftabfluss gesichert werden? Ist eine Fuß- und Radbrücke über die Wolframstraße von der Beyerstraße zum Milaneo möglich?