20.08.2025

Zumeldung zur Pressemitteilung „Rechtsgutachten im Auftrag der Landeshauptstadt Stuttgart: Kommunen müssen Bundesgesetze vollziehen, bis sie zusammenbrechen“ der Landeshauptstadt Stuttgart vom 20. August 2025

Wie die Landeshauptstadt Stuttgart am heutigen Mittwoch mitteilte, hat sie ein Rechtsgutachten erstellen lassen, „um zu klären, wieweit Kommunen einen Anspruch auf finanziellen Ausgleich haben, wenn sie im Auftrag des Bundes oder Landes Aufgaben übernehmen müssen“. Das Gutachten, so die Stadt, komme zu dem Ergebnis, dass die Kommunen gegenüber dem Bund keinen Anspruch auf finanzielle Kompensation und schon gar keinen Anspruch auf die Rücknahme bereits übertragener Aufgaben oder auf Unterlassung der Erweiterung bestehender Aufgaben haben.

Die Freie Wähler Gemeinderatsfraktion Stuttgart sieht darin ein großes Problem. „Damit sind die Kommunen Beschlüssen der Bundesregierung und des Bundestags zur Übertragung von Aufgaben schutzlos ausgeliefert“, sagt die Fraktionsvorsitzende Rose von Stein. „Als ausschließlich auf kommunaler Ebene aktive politische Kraft können wir Freie Wähler das nicht akzeptieren. Wir erwarten, dass die Politiker in Bund und Land, aber auch die Verantwortlichen in den Ministerien Rücksicht auf die begrenzten Möglichkeiten der Kommunen nehmen!“

Nachdem alle Abgeordneten in Bundestag und Landtag über ihre Parteien Kontakt zu Kommunalpolitikern haben dürften und in ihren Wahlkreisen mitbekommen müssten, wie es um die Kommunen steht, kann die Freie Wähler-Fraktion nicht nachvollziehen, dass den Kommunen immer mehr Aufgaben übertragen wurden und werden. „Die Politik in Berlin verspricht seit Jahren viel zu viel und weckt damit Erwartungen bei den Menschen im Land“, sagt Rose von Stein. „Am Ende haben die Kommunen Schwierigkeiten, die Versprechen einzulösen, ernten das Unverständnis der Bürgerinnen und Bürger, wenn Dinge nicht funktionieren, und zahlen die Zeche für blumige Wahlversprechen anderer politischer Ebenen.“