Bordellbetriebe im Leonhardsviertel – Freie Wähler-Fraktion stimmt neuem Bebauungsplan zu
Nach Abwägung aller Argumente hat sich die Freie Wähler Gemeinderatsfraktion Stuttgart dazu entschieden, dem neuen Bebauungsplan für das Leonhardsviertel zuzustimmen, der einen Ausschluss von Bordellen, bordellartigen Betrieben, Spielhallen und Wettbüros im Leonhardsviertel vorsieht.
Durch entsprechende Regelungen im Baurecht sind Bordellbetriebe im Leonhardsviertel bereits heute so gut wie ausgeschlossen. Deshalb geht die Stadtverwaltung seit einigen Jahren gegen die dort ansässigen Rotlichtbetriebe vor. Um letzte Zweifel an der baurechtlichen Situation zu beseitigen und im Sinne der gesamtstädtischen Vergnügungsstättensatzung Rechtssicherheit zu schaffen, hat die Verwaltung vor zwei Jahren den „Bebauungsplan Vergnügungsstätten und andere Einrichtungen im Leonhardsviertel im Stadtbezirk Stuttgart-Mitte (Stgt 265.6)“ vorgelegt, der einen konsequenten Ausschluss von Bordellen, bordellartigen Betrieben, Spielhallen und Wettbüros vorsieht. Seither wird darüber diskutiert, ob dieser Plan so beschlossen, gar keine Änderung vorgenommen oder die Rotlichtnutzung auf jeweils zwei Obergeschossen in bis zu 18 Gebäuden zugelassen werden soll.
„Was wir auf gar keinen Fall wollen, ist die Legalisierung und Ausweitung des Rotlichts in diesem historisch bedeutsamen Stadtquartier. Deshalb haben wir uns nach Abwägung aller Argumente dazu entschieden, dem neuen Bebauungsplan zuzustimmen“, sagt die Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler, Stadträtin Rose von Stein.
Stadtrat Michael Schrade, der Mitglied in den zuständigen Ausschüssen ist, ergänzt: „Wir erhoffen uns vom Beschluss des Bebauungsplans, dass er auch beim Zurückdrängen von Straßenprostitution, Zuhälterei, Drogenhandel und -konsum, Vermüllung und Verschmutzung Wirkung zeigt, weil das die Probleme sind, die die Menschen im Leonhardsviertel wirklich beschäftigen. Zudem ist es uns wichtig, bessere Rahmenbedingungen und Planungssicherheit für die ‚Neue Mitte Leonhardsvorstadt‘ zu schaffen, die anstelle des heutigen Züblin-Parkhauses entstehen soll.“
Daran, ob es grundsätzlich möglich und vor allem sinnvoll ist, Bordelle und bordellartige Betriebe im dafür vorgesehenen Zulässigkeitsbereich im Stadtbezirk Stuttgart-Mitte anzusiedeln, hat die Freie Wähler-Fraktion Zweifel. Dieser Zulässigkeitsbereich erstreckt sich entlang der Königstraße über Teile der zentralen Innenstadt sowie über Teile des Europaviertels.
„Die weitere Entwicklung der Prostitution in Stuttgart muss unbedingt im Auge behalten werden“, sagen Rose von Stein und Michael Schrade. „Für den Fall, dass sich die Prostitution zunehmend in Wohngebiete verlagern sollte, müsste eventuell über einen oder einige wenige Zulässigkeitsbereiche für Bordelle in dafür geeigneten Gewerbegebieten nachgedacht werden. So ist das in anderen Städten der Region Stuttgart durchaus üblich.“