14.12.2023

Klarheit für das Leonhardsviertel

Durch entsprechende Regelungen im Baurecht sind Bordellbetriebe im Leonhardsviertel bereits heute so gut wie ausgeschlossen. Deshalb geht die Stadtverwaltung seit einigen Jahren gegen die dort ansässigen Rotlichtbetriebe vor. Um letzte Zweifel an der baurechtlichen Situation zu beseitigen und im Sinne der gesamtstädtischen Vergnügungsstättensatzung Rechtssicherheit zu schaffen, hat die Verwaltung vor zwei Jahren den „Bebauungsplan Vergnügungsstätten und andere Einrichtungen im Leonhardsviertel“ vorgelegt, der einen konsequenten Ausschluss von Bordellen, bordellartigen Betrieben, Spielhallen und Wettbüros vorsieht. Seither wird darüber diskutiert, ob dieser Plan so beschlossen, gar keine Änderung vorgenommen oder die Rotlichtnutzung auf jeweils zwei Obergeschossen in bis zu 18 Gebäuden zugelassen werden soll. Was wir Freie Wähler auf gar keinen Fall wollen, ist eine Ausweitung des Rotlichts in diesem historisch bedeutsamen Stadtquartier. Deshalb haben wir uns nach Abwägung aller Argumente dazu entschieden, dem neuen Bebauungsplan zuzustimmen. Wir erhoffen uns von diesem Beschluss, dass er auch beim Zurückdrängen von Straßenprostitution, Zuhälterei, Drogenhandel und Vermüllung Wirkung zeigt. Zudem ist es uns wichtig, bessere Rahmenbedingungen und Planungssicherheit für die „Neue Mitte Leonhardsvorstadt“ zu schaffen, die anstelle des Züblin-Parkhauses entstehen soll.