Innenstadt: Die Eiswägele dürfen bleiben
„Kein Genussplätzle im Jahr 2022?“ lautet der Titel unseres Antrags vom 8. Februar 2022, mit dem wir Freie Wähler maßgeblich dazu beigetragen haben, eine Debatte über die strengen Regeln der sogenannten „Sondernutzungsrichtlinien Innenstadt“ anzustoßen. Diese Richtlinien verhinderten nicht nur eine Neuauflage der Veranstaltung „‘s Genußplätzle“, die der Verein Pro Stuttgart im Herbst 2021 während der Corona-Pandemie auf dem Kleinen Schlossplatz durchführte. Wie sich wenig später herausstellte, sollten den Regelungen auch die beliebten mobilen Eisverkaufsstände in der Stuttgarter Innenstadt zum Opfer fallen – siehe unsere Pressemitteilung „Connys Eiswägele soll bleiben!“ vom 30. März 2023. In der Debatte zeigte sich schnell, dass eine Mehrheit des Gemeinderats die Vorgaben für zu streng hält und dazu bereit ist, sie zu lockern. Das Ergebnis der intensiven Beratungen liegt jetzt mit der „Neufassung der Sondernutzungsrichtlinien Innenstadt“ vor: Künftig können kommerziell-gewerbliche Veranstaltungen und Anbieter in einem verträglichen Maß auf öffentlichen Plätzen in der Innenstadt zugelassen werden. Auf dem Kleinen Schlossplatz ist eine Veranstaltung wie „‘s Genußplätzle“ möglich und für die mobilen Eisverkaufsstände gibt es sechs Standorte in der Innenstadt. Wir Freie Wähler freuen uns darüber, dass wir erfolgreich dazu beitragen konnten, die Sondernutzungsrichtlinien zu lockern.