Regeln für Miet-E-Scooter beschlossen
In seiner Sitzung vom 22. Juni hat der Stuttgarter Gemeinderat das „Sondernutzungskonzept für den Betrieb von E-Scootern (E-Tretrollern) in Verleihsystemen“ einstimmig beschlossen. Zwar halten wir Freie Wähler die Miet-Roller, die oft als Spaßfahrzeuge genutzt werden, für verzichtbar und deren Beitrag zur nachhaltigen Mobilität für sehr überschaubar. Da ein Verbot der Miet-E-Scooter aber nicht möglich ist, sind wir froh über diesen Beschluss, weil er unseres Erachtens sehr wichtig ist, um das wilde Abstellen und Ablegen von E-Scootern einzudämmen, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und mehr Ordnung im öffentlichen Raum zu schaffen. Bereits vor über zwei Jahren hatten wir in einem ausführlichen Antrag beschrieben, welche Hindernisse und Gefahren achtlos abgestellte oder abgelegte E-Scooter für Fußgänger, für (Groß-)Eltern mit Kinderwagen und insbesondere für behinderte und mobilitätseingeschränkte Menschen darstellen. Schon damals war unser Ziel, dass die Verkehrssicherheit für schwächere Verkehrsteilnehmer durch konkrete Maßnahmen verbessert und gewährleistet wird. Deshalb begrüßen wir es, dass die Anzahl der E-Scooter-Verleiher und der Miet-E-Scooter durch den Beschluss des Gemeinderats begrenzt wird, die Anbieter Sondernutzungsgebühren an die Stadt entrichten, verschiedene verbindliche Regeln beachten und ihre Kunden verstärkt zur Einhaltung dieser Regeln anhalten müssen.