28.07.2022

Photovoltaik trotz Denkmalschutz

Eine Solaranlage auf einem denkmalgeschützten Gebäude zu errichten, war bislang fast unmöglich, weil der Denkmalschutz im deutschen Recht einen hohen Stellenwert genießt. Doch nun ändern sich die Verhältnisse: Anfang Juli hat das Land Baden-Württemberg die Installation von Photovoltaikanlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden erleichtert. Wer eine Solaranlage an oder auf einem Kulturdenkmal errichten will, braucht dafür grundsätzlich eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung. Nach den neuen Leitlinien sei diese Genehmigung „regelmäßig zu erteilen“, so das Land. Nur bei einer erheblichen Beeinträchtigung komme künftig noch eine Ablehnung in Betracht. Wir Freie Wähler begrüßen diese Lockerung, weil sie darauf hoffen lässt, dass jetzt auch Dachflächen von denkmalgeschützten städtischen Gebäuden für die Installation von Solaranlagen genutzt werden können. In einer Anfrage vom 15. Juli 2022 fragen wir die Stadtverwaltung deshalb, ob sie die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Dächern von denkmalgeschützten städtischen Gebäuden in Angriff nehmen wird. Zudem wollen wir wissen, ob aus Sicht der Verwaltung eine nennenswerte Anzahl solcher Anlagen realisierbar ist. Ein erstes Projekt könnte übrigens das sehr große Dach des Hauptgebäudes der Wolfbuschschule in Weilimdorf sein, das laut dem Solaratlas der Stadt für die Installation einer Photovoltaikanlage bestens geeignet ist.