30. April 2020

Sicherheitsabstand in Bus und Bahn

Aufgrund der Corona-Pandemie gelten seit Mitte März 2020 Hygieneregeln, Kontaktbeschränkungen und ein Abstandsgebot: Um die Übertragung des Coronavirus zu verhindern, sollen die Menschen mindestens 1,5 Meter Abstand voneinander halten. Dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ist es bisher – abgesehen von wenigen Ausnahmen – gut gelungen, den einzelnen Fahrgästen ausreichend Platz in Bus und Bahn zur Verfügung zu stellen. Seit der Lockerung des Shutdowns am 20. April hat der Verkehr wieder zugenommen; es sind mehr Arbeitnehmer unterwegs und die wieder geöffneten Geschäfte ziehen Kunden an. Am 4. Mai soll ein erster Schritt zur Wiedereröffnung der Schulen vollzogen werden und gegebenenfalls folgen weitere Lockerungen, die auch wieder mehr Verkehr und mehr Nutzung des ÖPNV nach sich ziehen werden. Seit Montag gilt in Baden-Württemberg die Pflicht zur Bedeckung von Mund und Nase beim Einkaufen und im ÖPNV. Nach unserem Verständnis ist der genannte Mindestabstand trotz dieser Maskenpflicht auch in Bus und Bahn weiterhin einzuhalten. Deshalb wollen wir Freie Wähler von der Stadtverwaltung wissen, wie sich der VVS und die SSB darauf vorbereiten, dass die Fahrgastzahlen im ÖPNV zunehmen werden. Zudem stellen wir die Frage, wie bei weiteren Lockerungen sichergestellt wird, dass der Mindestabstand in Bussen und Bahnen, aber auch an den Haltestellen möglichst gut eingehalten werden kann?