Luftreinhalteplan: Verhältnismäßigkeit wahren!
Obwohl es dem Land Baden-Württemberg und der Landeshauptstadt Stuttgart in den letzten Jahren mit vielen Maßnahmen und gestützt durch den technischen Fortschritt im Maschinenbau gelungen ist, die Schadstoffsituation der Stuttgarter Luft deutlich zu verbessern, sieht sich das Land aufgrund von durchaus umstrittenen Gerichtsurteilen dazu gezwungen, den Luftreinhalteplan für Stuttgart fortzuschreiben und teils drastische Maßnahmen vorzuschlagen.
Im Entwurf des Plans ist an verschiedenen Stellen von der „Verhältnismäßigkeit“ der zu ergreifenden Maßnahmen die Rede. Diese Verhältnismäßigkeit sehen wir Freie Wähler insbesondere bei der räumlichen Ausdehnung der angedachten Fahrverbote nicht gewahrt. Für viele Autobesitzer in Stuttgart und der Region käme dieser Eingriff einer Enteignung gleich, weil sie ihr Fahrzeug ab 2019 nicht mehr nutzen könnten. Daher lehnen wir Freie Wähler stadtweite Fahrverbote ab, die alle Stadtbezirke – auch die äußeren – betreffen.
Nicht zuletzt, weil durch den technischen Fortschritt mit einer weiteren Verringerung des Schadstoffausstoßes bei Kraftfahrzeugen zu rechnen ist, fordern wir in einem Änderungsantrag zum Entwurf des Luftreinhalteplans, dass Fahrverbote nicht für die gesamte Stadt, sondern maximal für ein klar definiertes Gebiet im Talkessel gelten sollen – siehe www.freiewaehlerstuttgart.de