Amtsblattbeitrag, 25. Januar 2018

Garantie auf Krippenplatz – Bund soll zahlen!

Einer jüngst durch das Bundesverwaltungsgericht gefällten Entscheidung zufolge, muss die Stadt die Kostendifferenz zwischen einem selbstbeschafften Krippenplatz und den Gebühren eines städtischen Krippenplatzes tragen. Machen Eltern den Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz geltend, muss die Stadt aktiv einen zumutbaren Platz zuweisen. Kann sie dies wegen fehlender Plätze nicht und haben die Eltern selbst einen Platz gefunden, der teurer ist als ein städtischer, so haben diese Familien Anspruch auf ganz oder teilweise Übernahme der Kosten durch die Stadt. Obwohl die Landeshauptstadt Stuttgart seit 2012 – auch mit Unterstützung durch uns Freie Wähler – die stolze Zahl von rund 2.470 zusätzlichen Plätzen für Kleinkinder geschaffen hat, reicht das Angebot an Krippenplätzen nicht aus. Trotz aller Anstrengungen fehlt es nicht nur an geeigneten Gebäuden, sondern insbesondere auch am Personal für die Betreuung der Kinder. Aus unserer Sicht stehlen sich die Bundesregierung und der Bundestag, die den Anspruch auf einen Krippenplatz gesetzlich verankert haben, aus der Verantwortung, wenn es darum geht, diesen von ihnen garantierten Anspruch einzulösen. Die Kosten, die durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts auf Stuttgart zukommen, soll der Bund tragen, meinen wir Freie Wähler.