Stuttgart teilt: Entwicklung und Einführung eines Konzepts von Shared-Desk-Bildschirmarbeitsplätzen bei der LHS


Antrag und Anfrage vom 26.01.2024

Die Stadtverwaltung wächst weiter: Nach den Beschlüssen des Doppelhaushalts 24/25 im vergangenen Dezember wächst der Stellenplan für die Beamt*innen sowie für die Beschäftigten der LHS im Haushaltsjahr 2025 auf 14.269,7 Planstellen (einschließlich der Stellen der Eigenbetriebe) an. Noch nie zuvor wurden in der LHS so viele Stellen innerhalb kürzester Zeit geschaffen, nie zuvor waren so vielen Menschen bei der LHS beschäftigt.

Diese Entwicklungen begrüßen wir sehr, sind doch unsere Mitarbeiter*innen das Kapital unserer Verwaltung. Jedoch folgen dem stetigen Personalaufwuchs auch Herausforderungen. Zwar hat die hat die Landeshauptstadt Stuttgart, als viertgrößte Arbeitgeberin der Region Stuttgart, in den vergangenen Jahren bereits bedeutende Schritte unternommen, sich als attraktive Arbeitgeberin zu positionieren. Bei der Bereitstellung von ausreichend attraktiven (Bildschirm-)Arbeitsplätzen in unseren städtischen Liegenschaften ist aber noch reichlich Luft nach oben. Dabei sind gerade ein attraktives Arbeitsumfeld, eine gut ausgestattete Arbeitsumgebung, sowie moderne und zeitgemäße Räumlichkeiten entscheidende Faktoren für die Bindung und Gewinnung von Personal (Personalstrategie 2030 „WorkStuGether“; GRDrs 972/2023).

Kompensiert werden diese Missstände und Fehlbedarfe derzeit mit dem Erwerb, Neubau oder der Anmietung von weiteren Liegenschaften, in jüngster Zeit beispielsweise der Anmietung des Bollwerk-Gebäudes mit einem zusätzlichen jährlichen Mietaufwand von 12.044.300 EUR brutto ab dem Jahr 2026 (GRDrs 764/2023). Doch diese Anmiet-Prozesse benötigen lange Vorlaufzeiten und können bei städtischen Mitarbeiter*innen zu Verunsicherungen führen. Außerdem führen die wachsenden Flächenbedarfe, neben steigenden Mietkosten zu entsprechend Energiekostensteigerungen.

Diesen Entwicklungen steht die Individualisierung der Arbeitswelt entgegen: Laut des neusten Personalberichts aus dem Jahre 2023 (GRDrs 857/2023) ist der Teilzeitanteil der aktiven Mitarbeitenden der Verwaltung im Vergleich zum Vorjahr von 40,3% auf 41,0% gestiegen und hat damit einen neuen Höchststand erreicht. Die Anzahl der Eintritte in die Altersteilzeit-Arbeitsphase steigt, ebenso wie die Nachfrage nach Tele-/Heimarbeitsplätzen.

Mit der Einführung der „Dienstvereinbarung Mobiles Arbeiten bei der Landeshauptstadt Stuttgart“ vom März 2022 ist für viele Mitarbeitende das Arbeiten außerhalb der Betriebsstätte, z. B. zu Hause oder an anderen selbst gewählten Orten, in einem Umfang von bis zu 40 % der regelmäßigen individuellen wöchentlichen Arbeitszeit möglich.

Dennoch wird bei den aktuellen Planungen der Arbeitsplatzgestaltung häufig von einem Bildschirmarbeitsplatz je tatsächliche*r Mitarbeiter*in ausgegangen. So stehen wir aktuell vor der Situation, dass auf der einen Seite das Liegenschaftsamt und die Personalabteilungen der Fachämter händeringend nach Flächen für Bildschirmarbeitsplätze für ihre Mitarbeitenden und die stetig wachsenden Personalaufwüchse suchen, während bereits vollständig eingerichtete Arbeitsplätze regelmäßig zu bestimmten Tages- und Wochenzeiten nicht besetzt sind. Dies ist auch vor dem Ziel der städtischen Klimaneutralität im Jahr 2035 nicht mehr zeitgemäß.

Um den zukünftigen Anforderungen an die LHS als Arbeitgeberin gerecht zu werden, fordern wir die Verwaltung Rahmen von goodwork@LHS auf, gemeinsam mit dem Gesamtpersonalrat und unter Einbezug des Arbeitsmedizinischen Dienst, ein Konzept für die Einführung von Shared-Desk-Bildschirmarbeitsplätzen zu entwickeln und dieses stufenweise umzusetzen. Diese Entwicklung soll Hand-in-Hand mit dem Zielen der Personalstrategie „Attraktive Standards für Arbeitsplätze zu entwickeln und umzusetzen“ und „Arbeitszeiten weiter flexibilisieren“ einhergehen. Entscheidend ist, dass die Einführung von Desk-Sharing gut kommuniziert und die Mitarbeiter*innen entsprechend eingewiesen werden.

Shared-Desks-Arbeitsplätzen bringen mehrere positive Aspekte mit sich. Durch die neu gewonnene Flexibilität haben Mitarbeitende die Möglichkeit, ihren Arbeitsplatz je nach Bedarf zu wählen, was nicht nur individuellen Präferenzen entgegenkommt, sondern auch zu einer erhöhten Zufriedenheit beitragen kann. Zudem fördert die flexible Arbeitsplatzgestaltung die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Mitarbeiter*innen, da die räumliche Nähe und wechselnde Zusammensetzung die spontane Interaktion und Kommunikation erleichtert. Dennoch ist Desk-Sharing nicht für alle Fachbereiche gleichermaßen geeignet. Deshalb müssen entsprechende Kriterien entwickelt und flexibel auf die spezifischen Anforderungen der jeweiligen Ämter/ Sachgebiete angewendet werden. Dabei muss insbesondere auch auf eine geeignete Büroumgebung und eine adäquate technische Ausstattung geachtet werden. Für körperlich eingeschränkte Mitarbeitende müssen individuelle Lösungen gefunden werden.

Vor dem Hintergrund einer nachhaltigeren Nutzung der uns zu Verfügung stehenden Flächenressourcen und dem Ziel der städtischen Klimaneutralität im Jahr 2035 können durch die gemeinsame Nutzung von Bildschirmarbeitsplätzen wertvolle Ressourcen gespart, und eine effizientere Nutzung der verfügbaren Bürofläche ermöglicht werden. Nachhaltigkeit und die Corporate Social Responsibility sind wiederum wichtigen Faktoren bei der Gewinnung und Bindung von Mitarbeitenden, gerade auch bei Nachwuchskräften. Eine klassische Win-Win-Situation.

Deshalb beantragen wir:

  1. Die Verwaltung entwickelt Rahmen von goodwork@LHS ein Konzept zur Einführung von Shared-Desk-Bildschirmarbeitsplätzen in der Stadtverwaltung.
  2. Die Entwicklung erfolgt gemeinsam mit Vertreter*innen des Gesamtpersonalrats, der örtlichen Personalräte und unter Einbezug des Arbeitsmedizinischen Dienstes sowie der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung unter Einhaltung der geltenden Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).
  3. Die Verwaltung tritt in Verhandlungen mit dem GPR bezüglich einer Dienstvereinbarung zur Etablierung von Shared-Desk-Bildschirmarbeitsplätzen ein. Auch die Hinzuziehung externer Unterstützung bei der Ausgestaltung wird in die Überlegungen mit einbezogen.
  4. Neue Verwaltungsgebäude werden grundsätzlich auf das Konzept des Desk-Sharings ausgerichtet.

Außerdem berichtet die Verwaltung im Personalbeirat am 18. Juni 2024 über den aktuellen Stand zum Konzept von goodwork@LHS und gibt Auskunft über:

  1. Eine Einschätzung welche Ämter/ Sachgebiete und Fachbereiche sich zur Einführung von Shared-Desk-Arbeitsplätzen besonders eigenen würden und aufgrund welcher Kriterien.
  2. Einen Zeitplan zur Einführung eines Shared-Desks-Konzepts.
  3. Die derzeitigen zugrundeliegenden Regularien für Büro-Arbeits- und Bewegungsflächen je Mitarbeitenden.
  4. Die Anzahl der aktuellen Bildschirmarbeitsplätze und der damit verbundenen Fragestellung nach ausreichend zur Verfügung stehenden Arbeitsplätzen/ bzw. der Auskunft über fehlende Flächen für bereits beschlossene Stellen.
  5. Wie viele der Arbeitsplätze in der LHS derzeit über eine entsprechende Ausstattung verfügen, um das Shared-Desks-Konzept adäquat umzusetzen zu können.