Denkmalgerechte Sanierung des Gebäudekomplexes Auf der Dornhalde 1, 1A (Garnisonsschützenhaus), in Stuttgart-Degerloch
- Projektbeschluss -
Antrag zur Vorlage 0043/2024 BV


Antrag vom 13.12.2024

Wir beantragen daher:

  1. Im Verwaltungsausschuss am 18.12.2024 werden nur die Maßnahmen und Kosten für die Priorität 1 (Sanierung-/Erhaltungsmaßnahmen des Garnisonsschützenhauses) zum Beschluss vorgelegt.
  2. Die Kosten für die Priorität 2 (Sanierung-/Erhaltungsmaßnahmen Bauabschnitt 2, Wohnhaus) werden schnellstmöglich ermittelt und dem Gemeinderat (bzw. Verwaltungsausschuss) in einem weiteren Projektbeschluss vorgelegt.
  3. Für die Kosten zur Umsetzung des vorgeschlagenen Nutzungskonzeptes werden zunächst Finanzierungs-Partnerschaften mit Stiftungen und Bürgerinitiativen angestrebt und (falls dann noch nötig) für eine Ko-Finanzierung durch die Stadt Stuttgart ein weiterer Projektbeschluss nachgereicht.

Begründung:

Dem Verwaltungsausschuss wird am 18.12.2024 der Projektbeschluss zur „Denkmalgerechten Sanierung des Gebäudekomplexes Auf der Dornhalde 1, 1A (Garnisonsschützenhaus)“ zur Entscheidung vorgelegt. Gemäß Beschlussvorlage wird für die Sanierung ein Budget i.H.v 4.827.000 EUR beantragt.

Die Sanierung schlägt somit mit rund 18.000 EUR pro Quadratmeter zu Buche.

Im Wirtschaftsausschuss am 06.12.2024 wurde berichtet, dass im veranschlagten Budget neben den Kosten für eine denkmalgerechte Sanierung des Garnisonsschützenhauses auch die Kosten der Ausstattung für das Nutzungskonzept (u.a. Einbau eines kleinen Cafés, Räumlichkeiten für Ausstellungen/Veranstaltungen etc.) enthalten sind.

Die Beschlussvorlage 0043/2024 BV ist insofern irreführend bzw. nicht ausreichend präzise, da die Kosten für diese Ausstattung nicht gesondert aufgeführt werden. Wir sind sehr an einem Erhalt der Liegenschaft Garnisonsschützenhaus interessiert und setzen uns für einen möglichst schnellen Beginn der Sanierungsarbeiten ein, um den weiteren Verfall des Gebäudes zu verhindern. In diesem Punkt unterstützen wir die Beschlussvorlage. Bedenklich ist jedoch, dass die Sanierung des Bauabschnittes 2 (Wohnhaus) zurückgestellt wurde.

Es ist ebenfalls von großer Bedeutung, auch mit den gebäudeerhaltenden Sanierungsmaßnahmen im Bauabschnitt 2 (Wohnhaus) schnellstmöglich zu beginnen, um weiter steigende Folgekosten aufgrund fortschreitenden Verfalls zu verhindern.

Angesichts der selbst für denkmalgerechte Sanierungsprojekte extrem hohen Sanierungskosten (ca. 18.000 EUR/qm) für den Bauabschnitt 1 (Garnisonsschützenhaus) muss im Sinne der Haushaltsdisziplin eine sinnvolle Priorisierung zwischen reinen Sanierungs-/Erhaltungsmaßnahmen und Umsetzung des Nutzungskonzeptes vorgenommen werden.

Für die Sanierung des Garnisonsschützenhauses (Bauabschnitt 1) UND des Wohnhauses (Bauabschnitt 2) schlagen wir daher folgendes priorisiertes Vorgehen vor:

Priorität 1: Denkmalgerechte Gebäudeerhaltungsmaßnahmen für das Garnisonsschützenhaus

Priorität 2: Denkmalgerechte Gebäudeerhaltungsmaßnahmen des Wohnhauses

Priorität 3: Realisierung der Ausstattung für das angedachte Nutzungskonzept