Anfrage vom 19.07.2024
Wie wir aus der städtischen Kleinsiedlung Neuwirtshaus erfahren haben, soll es in der Siedlung derzeit circa 11 leerstehende Häuser geben, die zum Teil schon mehrere Jahre unbewohnt sind. Gleichzeitig soll es viele Familien geben, die gerne in der Siedlung wohnen würden und sich für die leerstehenden Häuser interessieren.
Da es in den städtischen Kleinsiedlungen verschiedene Eigentumsverhältnisse bzw. Eigentumssituationen gibt, ist zumindest teilweise unklar, in wessen Eigentum sich die leerstehenden Häuser und Grundstücke befinden. In Bezug auf die Eigentumsverhältnisse gibt es drei Kategorien:
Für den Verkauf eines Hauses und des Erbbaurechts von Privat an Privat (Kategorie c.) ist die Zustimmung der Stadt als Grundstückseigentümerin erforderlich. Glaubt man den Informationen aus Neuwirtshaus, dann kommt es hierbei zu erheblichen Verzögerungen.
Angesichts des angespannten Wohnungsmarkts – insbesondere für Familien – sollte man meinen, dass das zuständige Liegenschaftsamt personell so ausgestattet ist, dass die Zustimmung zum Verkauf eines Hauses samt Erbbaurecht zügig abgewickelt werden kann. Offenbar ist dies nicht der Fall.
Wir fragen: