Leerstehende Häuser in den städtischen Kleinsiedlungen


Anfrage vom 19.07.2024

Wie wir aus der städtischen Kleinsiedlung Neuwirtshaus erfahren haben, soll es in der Siedlung derzeit circa 11 leerstehende Häuser geben, die zum Teil schon mehrere Jahre unbewohnt sind. Gleichzeitig soll es viele Familien geben, die gerne in der Siedlung wohnen würden und sich für die leerstehenden Häuser interessieren.

Da es in den städtischen Kleinsiedlungen verschiedene Eigentumsverhältnisse bzw. Eigentumssituationen gibt, ist zumindest teilweise unklar, in wessen Eigentum sich die leerstehenden Häuser und Grundstücke befinden. In Bezug auf die Eigentumsverhältnisse gibt es drei Kategorien:

  1. Häuser und Grundstücke, die komplett in privater Hand sind.
  2. Häuser und Grundstücke, die sich im Volleigentum der Stadt befinden.
  3. Häuser im Privateigentum, die auf Erbbaugrundstücken der Stadt stehen.

Für den Verkauf eines Hauses und des Erbbaurechts von Privat an Privat (Kategorie c.) ist die Zustimmung der Stadt als Grundstückseigentümerin erforderlich. Glaubt man den Informationen aus Neuwirtshaus, dann kommt es hierbei zu erheblichen Verzögerungen.

Angesichts des angespannten Wohnungsmarkts – insbesondere für Familien – sollte man meinen, dass das zuständige Liegenschaftsamt personell so ausgestattet ist, dass die Zustimmung zum Verkauf eines Hauses samt Erbbaurecht zügig abgewickelt werden kann. Offenbar ist dies nicht der Fall.

Wir fragen:

  1. Fragen zum Leerstand von Siedlungshäusern:
    1. Wie viele Häuser – insbesondere der Kategorien b. und c. (siehe oben) – stehen derzeit in der Siedlung Neuwirtshaus und in den anderen städtischen Kleinsied- lungen Hoffeld, Steinhaldenfeld und Wolfbusch leer?
    2. Seit wann stehen die Häuser leer?
    3. Was sind die Gründe für den Leerstand der Häuser? Warum werden sie wohnungs- suchenden Familien "vorenthalten"?
    4. Kann sich das Personal des Liegenschaftsamtes im nötigen und gebotenen Maße den städtischen Kleinsiedlungen widmen?
  2. Fragen zur Kategorie c. (siehe oben):
    1. Mit welcher Zeitdauer für die Zustimmung der Stadt als Grundstückseigentümerin ist beim Verkauf eines Hauses samt Erbbaurecht aktuell zu rechnen?
    2. Mit welchen Maßnahmen könnte der Verkauf von Häusern und Erbbaurechten sowie die Zustimmung des Liegenschaftsamtes beschleunigt werden?