Anfrage vom 12.11.2024
Wir fragen:
Begründung:
In seiner Sitzung vom 25.07.2017 hat der damalige Ausschuss für Umwelt und Technik (UTA) dem Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Spielberger Straße/Ludwigsburger Straße im Stadtbezirk Zuffenhausen (Zu 254) (siehe GRDrs 475/2017) bei einer Gegenstimme mit großer Mehrheit zugestimmt. Dem vorausgegangen war ein städtebauliches Gutachter- bzw. Wettbewerbsverfahren, das zum Ziel hatte, einen Entwurf mit hoher städtebaulicher Qualität für das Plangebiet zu erhalten.
Obwohl das Plangebiet gut erschlossen ist und dort laut GRDrs 475/2017 bis zu 100 Wohneinheiten sowie eine viergruppige Kindertagesstätte entstehen könnten, wird auf dem Gelände der früheren Gärtnerei Staehle bis heute nicht gebaut. Das ist auch deshalb ärgerlich, weil das Plangebiet im Flächennutzungsplan bereits als Wohnbaufläche ausgewiesen ist und dieser für die Umsetzung des Bebauungsplans nicht mehr geändert werden muss.
Trotz scheinbar günstiger Rahmenbedingungen lässt der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Zu 254 seit mittlerweile sieben Jahren auf sich warten. Jedenfalls ist ein solcher im städtischen Ratsinformationssystem – auch nach längerer Recherche – nicht zu finden.