Planungswettbewerb "Ehemalige Daimlersiedlung" (GRDrs 834/2022, STA 14.02.2023),
Einbeziehung des städtischen Flurstücks 1242


Antrag vom 13.02.2023

Auf Basis des an die GRDrs 834/2022 angehängten Auslobungstextes soll der "nichtoffene städtebauliche Planungswettbewerb 'Ehemalige Daimlersiedlung, Stuttgart-Hallschlag' in Stuttgart-Bad Cannstatt" durchgeführt werden. Wir begrüßen dieses Wettbewerbsverfahren ausdrücklich und unterstützen dessen Durchführung.

Neben dem Ziel, mehr und zeitgemäßen Wohnraum auf dem ca. 8,85 ha großen Areal zu schaffen, verfolgt die GWG als dessen Haupteigentümerin auch den Gedanken, die Frei- räume und den Verkehr im Quartier neu zu ordnen. Durch den Bau einer Tiefgarage an der Rostocker Straße können die großen oberirdischen Bestandsparkplätze (ca. 3.600 qm asphaltierte Fläche) an dieser Stelle entfallen. Zudem könnte durch eine ganzheitlich gedachte Planung perspektivisch der in das Quartier hineinreichende Arm der Rostocker Straße als Erschließungsstraße entfallen und so ein oberirdisch autofreies Wohnquartier entstehen.

Um diese ganzheitlich gedachte Planung zu ermöglichen, wird das städtische Flurstück Nr. 1242 benötigt, auf dem sich heute eine von einzelnen Bäumen bestandene Rasen- bzw. Grünfläche befindet. Auf diesem Grundstück könnte nicht nur ein Wohngebäude entstehen, sondern auch die zentrale Ein- und Ausfahrt der neuen Tiefgarage, die den Entfall des oben genannten Arms der Rostocker Straße und ein autofreies Quartier erst möglich machen würde. Deshalb meinen wir, dass das städtische Flurstück Nr. 1242, entgegen dem letzten Absatz auf Seite 48 der Wettbewerbsauslobung und wie im beschlossenen Rahmenplan Hallschlag (vergleiche GRDrs 683/2020) vorgesehen, in die Planungen miteinbezogen werden muss.

Auf dem Gesamtareal befinden sich ca. 400 Großbäume. Die insgesamt 17 Bäume (laut städtischem Geoportal 7 x Ahorn und 10 x Hainbuche), die auf dem Flurstück 1242 stehen und bei einer Einbeziehung dieser Fläche (vielleicht auch nur teilweise) entfallen, können an anderer Stelle im Quartier ersetzt werden; ein naturschutzrechtlicher Ausgleich des Eingriffs in die städtische Grünfläche ist auf dem Areal der GWG möglich.

Wir beantragen:

  1. Dieser Antrag wird bei Tagesordnungspunkt 2. der Sitzung des Ausschusses für Stadt- entwicklung und Technik am 14.02.2023 aufgerufen. Über die Ziffer 2. dieses Antrags wird in der genannten Sitzung abgestimmt.
  2. Die städtische Grünfläche, Flurstück Nr. 1242, wird in den Planungswettbewerb einbe- zogen und darf entsprechend dem Rahmenplan Hallschlag überplant (und bebaut) wer- den. Der letzte Absatz auf Seite 48 der Auslobung wird gestrichen. Stattdessen wird in der Auslobung darauf hingewiesen, dass
    1. mit dem perspektivischen Ziel eines oberirdisch autofreien Quartiers auf dem Flur- stück Nr. 1242 die zentrale Ein- und Ausfahrt zur neuen Tiefgarage Rostocker Straße verortet werden kann.
    2. im Planungswettbewerb zu prüfen ist, ob für den Eingriff in diese Grünfläche ein naturschutzrechtlicher Ausgleich erforderlich ist.
    3. der ggf. notwendige naturschutzrechtliche Ausgleich an anderer Stelle auf dem Areal der GWG herzustellen ist.