Zur Fortschreibung des Aktionsplans "Nachhaltig mobil in Stuttgart" hat Herr Oberbürger- meister Dr. Nopper
dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik die oben genannte Gemeinderatsdrucksache sowie den
überarbeiteten und erweiterten Aktionsplan vorgelegt, der jetzt den modifizierten Titel „Nachhaltig und
innovativ mobil in Stuttgart“ trägt.
Wir Freie Wähler haben den Eindruck, dass die neue Version des Aktionsplans die Mobilität in unserer Stadt
differenzierter und realistischer betrachtet. So findet sich im einleitenden Text völlig zu Recht ein
Hinweis auf das Zukunftsprojekt Stuttgart 21 und den digitalisierten Bahnknoten. Zudem schlägt sich die
Bedeutung des Automobils, der Autoindustrie und ein- zelner Straßenbauprojekte in der Fortschreibung nieder.
Was uns Freien Wählern ebenfalls gut gefällt, ist der Hinweis, dass die Stadt auf den Dialog und auf ein
faires Miteinander aller Verkehrsteilnehmer setzt. Dennoch halten wir einige Ergänzungen für wichtig, die
wir mit diesem Antrag einbringen.
I. Wir beantragen,den Aktionsplan 2023 "Nachhaltig und innovativ mobil in Stuttgart" um die
folgenden Punkte zu ergänzen:
Kapitel 3.2, Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV), Seiten 14 bis 16 des Aktionsplans:
- Umsetzung der Maßnahmen gegen Stadtbahnlärm (siehe GRDrs 412/2022) als Beitrag zur Erhöhung der
Akzeptanz des ÖPNV bei Anwohnern (Lebensqualität)
Kapitel 3.5, Mobilität in der Region, Seiten 18 und 19 des Aktionsplans:
- Hinweis "Inbetriebnahme von Stuttgart 21 im Jahr 2025" als Ergänzung zum 4. Spie- gelstrich,
"Verdoppelung der Kapazitäten der S-Bahnen und im Regionalverkehr durch den deutschlandweit ersten voll
digitalisierten Bahnknoten Stuttgart"
- Ausbau des P+R-Angebots auf den Fildern (siehe Machbarkeitsstudie P+R im Filderraum, STA 19.07.2022)
- Planung zum Ausbau der P+R-Anlage Weilimdorf (siehe GRDrs 687/2022)
Kapitel 3.6, Motorisierter Individualverkehr (MIV), Seiten 19 und 20 des Aktionsplans:
- Bau des Kreisverkehrs Otto-Hirsch-Brücken/Imweg/Göppinger Straße in Obertürkheim
- Bau des Anschlusses B27/Tränke Degerloch/Möhringen (siehe GRDrs 416/2022)
- Planung und Durchführung von Brücken- und Tunnelsanierungen (siehe GRDrs 174/2022 und 421/2022):
- Rosensteinbrücke über den Neckar in Bad Cannstatt (Stadtbahn und Bus)
- Löwentorbrücke über die Bahngleise im Zuge der Heilbronner Straße (Stadtbahn)
- Aubrücke über den Neckar zwischen Münster und Mühlhausen (Stadtbahn)
- König-Karls-Brücke über den Neckar zwischen S-Ost und Bad Cannstatt (Stadtbahn)
- Brücke Schwieberdinger Straße über die Bahngleise in Zuffenhausen (Bus)
- Otto-Hirsch-Brücken über die Bahngleise in Hedelfingen und Obertürkheim (Bus)
- Wagenburgtunnel zwischen S-Mitte und S-Ost (Bus)
- Planung und Umsetzung eines dynamischen Parkleitsystems in Bad Cannstatt
- Öffentliche Nutzung des neuen Parkhauses im Neckarpark bis zur endgültigen Aufsiedlung des Neckarparks
Kapitel 3.7, Nicht-motorisierter Verkehr (Fahrrad, Pedelec und Fußgänger), Seiten 21 bis 23 des
Aktionsplans:
- Steg Fauststraße, Vaihingen - Ersatzneubau der Fuß- und Radwegbrücke (siehe GRDrs 550/2022)
- Erhöhung des Bekanntheitsgrads des sogenannten Laufbusses (siehe JHA 11.02.2019 und Schulbeirat
02.04.2019; Antrag Nr. 231/2018, Freie Wähler)
Kapitel 3.8, Wirtschaftsverkehr, Seiten 23 bis 25 des Aktionsplans:
- Grundsätzliche Berücksichtigung der Parkplatzbedarfe von Pflegediensten, Kranken- und
Behindertentransporten, Taxis, Handwerkern und Liefer-/Paketdiensten in der Stadtplanung sowie bei
Planungswettbewerben (analog zur Aussage "Grundsätz- liche Berücksichtigung der Elektromobilität in der
Stadtplanung" in Kapitel 3.1 auf Seite 14 des Aktionsplans)
Kapitel 3.9, Öffentlichkeitsarbeit, Seiten 25 und 26 des Aktionsplans:
- Kampagne zur bestimmungsgemäßen Nutzung vorhandener Garagen - Garagen sind für Kraftfahrzeuge gedacht,
nicht als Lagerplatz für allerlei andere Dinge (siehe auch Kapitel 3.6, 8. Spiegelstrich, "Effizientere
Ausnutzung von privaten Parkplatz- kapazitäten")
II. Wir fragen:
Was genau ist mit "Bürgerschaftliches Engagement im öffentlichen Raum ermöglichen" (siehe Seite 21 des
Aktionsplans) und mit "Konzeption und Genehmigungsverfahren für temporäre und innovative Nutzungen des
öffentlichen Raums" (siehe Seite 23 des Aktions- plans) gemeint? Zum Beispiel die Einrichtung von Parklets
und die Wanderbaumallee?