Parkplätze für Pflegedienste, Kranken- und Behindertentransporte, Taxis und Lieferdienste


Antrag vom 17.03.2023

Seit geraumer Zeit werden in Stuttgart Parkplätze gestrichen oder mit neuen Funktionen belegt, die ein Parken verhindern. Beim Bau neuer Wohnquartiere ist regelmäßig eine der Forderungen, das neue Wohngebiet möge verkehrsarm oder am besten autofrei sein. Dass dies für die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner Vorteile hat, ist unbestritten. Allerdings hat diese Entwicklung auch eine Kehrseite: Wenn es vor Wohngebäuden keine Parkplätze mehr gibt, dann können Pflegedienste, Kranken- und Behindertentransporte, Taxis wie auch die verschiedenen Lieferdienste dort nicht mehr parken.

In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass nicht nur alte und hochbetagte Menschen, die in ihren angestammten Wohnungen bleiben wollen, Pflegedienste in An- spruch nehmen, sondern auch jüngere Menschen. Hierbei handelt es sich zum Beispiel um Menschen mit deutlichen körperlichen Einschränkungen oder um Krebskranke.

Arztpraxen, sei es in der Innenstadt oder in den Außenstadtbezirken, brauchen ebenfalls ausreichend Parkplätze, damit Patienten gebracht und wieder abgeholt werden können. Weiterhin gilt zu berücksichtigen, dass auch bei der noch neuen Wohnform für alte Menschen, die Pflegewohngemeinschaft in Wohngebieten, unterschiedliche Pflegedienste für die Pflege der Bewohnerinnen und Bewohner in die Wohngemeinschaft kommen. Auch diese Pflegedienste brauchen Parkmöglichkeiten vor dem Haus. Werden in Neubauprojek- ten Einrichtungen wie eine Tagespflege eingeplant, dann muss sichergestellt sein, dass Parkplätze vor der Einrichtung vorhanden sind.

Es kann nicht sein, dass Pflegedienste oder Kranken- und Behindertentransporte mehr Zeit für die Suche nach einem Parkplatz aufwenden müssen als für die Dienstleistung selbst .

Wir beantragen:

  1. Die Verwaltung stellt sicher, dass für Pflegedienste, Kranken- und Behindertentrans- porte, Taxis und Lieferdienste aller Art vor Gebäuden ausreichend Platz zum Parken vorhanden ist.
  2. Bei künftigen Wettbewerbsauslobungen für Neubauprojekte wird sichergestellt, dass die Einplanung von Parkmöglichkeiten vor den Gebäuden für die oben genannten Zwecke grundsätzlich eingefordert wird.