Weiterentwicklung der Feuerwehr-Entschädigungssatzung als Alternative zur möglichen Ausgabe von kostenlosen Deutschlandtickets an aktive Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr


Antrag vom 14.03.2023

Zum Nachtragshaushaltsplan 2023 (GRDrs 176/2023) liegt der Antrag Nr. 57/2023 von Die FrAKTION und SPD vor. Damit wird beantragt, den Aktiven in den Abteilungen der Freiwil- ligen Feuerwehr Stuttgart ein von der Stadt bezahltes und somit kostenloses Deutschland- ticket ("49-Euro-Ticket") zur Verfügung zu stellen. Ein gleichlautender Vorschlag findet sich unter der Nummer 71414 auch im Bürgerhaushalt der Stadt.

Uns Freien Wählern ist durchaus bewusst, dass die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Stuttgart eine sehr wichtige Funktion in der Sicherheitsarchitektur der Stadt einnehmen. Wir sind deshalb auch ausgesprochen dankbar dafür, dass es so viele Frauen und Männer in unserer Stadt gibt, die sich in den Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr engagieren und einen Dienst tun, der für die Stadtgesellschaft von elementarer Bedeutung ist. Dass dieses Engagement anerkannt und angemessen gewürdigt werden muss, steht außer Frage.

Dennoch halten wir es für weniger gut, die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr analog zu den Beschäftigten der Stadt und der Kitas mit einem kostenlosen Deutschlandticket auszustatten. Wir sind der Auffassung, dass dafür zunächst die jeweiligen Arbeitgeber zuständig sind und nicht die Organisationen, bei denen ein Ehrenamt ausgeübt wird.

Aus unserer Sicht wäre es wesentlich sinnvoller und zielführender, die Feuerwehr-Entschä- digungssatzung (FwES) anzupassen und die Aufwandsentschädigungen für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Stuttgart deutlich anzuheben. Bedauerlicherweise fand eine für Mitte Dezember 2022 angekündigte Gemeinderatsdrucksache (GRDrs 787/2022), die offenbar eine Änderung der FwES zum Ziel hatte, bis heute nicht den Weg in die gemeinderätlichen Gremien.

Nach der FwES erhalten die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr Stuttgart ihre Auslagen und ihren Verdienstausfall für Einsätze und für die Teilnahme an Aus- und Fort- bildungslehrgängen auf Antrag als Aufwandsentschädigung nach einem einheitlichen Durchschnittssatz ersetzt. Dieser beträgt derzeit für jede angefangene (Einsatz-)Stunde 15,00 Euro. Hinzu kommt eine jährliche Aufwandsentschädigung als Auslagenersatz für den Übungsdienst. Für aktive Feuerwehrangehörige zwischen dem 17. und dem 65. Lebensjahr beträgt diese derzeit 120,00 Euro pro Jahr. Daneben gibt es für die Ausübung bestimmter Funktionen innerhalb der Abteilungen zusätzliche Entschädigungen, die in ihrer Höhe stark variieren (siehe FwES).

Die Ausgabe eines kostenlosen Deutschlandtickets käme dem Gießkannenprinzip gleich , während eine deutliche Anhebung der Beträge bei den Aufwandsentschädigungen in einem gewissen Umfang allen, aber insbesondere denjenigen zugutekommen würde, die bei Ein- sätzen mit dabei sind, an Aus- und Fortbildungslehrgängen teilnehmen oder entsprechende Funktionen in den Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr Stuttgart übernehmen.

Ergänzend dazu sollte künftig unbedingt versucht werden, die tatsächliche Teilnahme an Übungen in die Höhe der Aufwandsentschädigung einfließen zu lassen, da manche Abtei- lungen nur wenige Einsätze haben, aber eben auch regelmäßig üben und bei Aktivitäten in den Stadtbezirken mitwirken (Aufstellen von Weihnachts- und Maibäumen, Begleitung von Laternenumzügen, Mithilfe bei Festen und dergleichen mehr). Wichtig scheint uns auch, den Bedürfnissen der einzelnen Abteilungen nachzukommen, wenn zum Beispiel aufgrund der immer komplexeren Aufgaben zwei Kassenführer eingesetzt werden, anstatt nur einer.

Wir halten die grundsätzliche Orientierung am Leistungsprinzip für richtig und meinen , dass die Feuerwehrangehörigen nicht auf das Deutschlandticket festgelegt werden sollten . Die ihnen zugedachte Aufwandsentschädigung sollte unseres Erachtens in Gänze so gestaltet sein, dass sie selber über die Verwendung des Geldes entscheiden können.

Abschließend geben wir zu bedenken, dass eine Erhöhung der Aufwandsentschädigungen parallel zur oder nach der Ausgabe von kostenlosen Deutschlandtickets kaum realistisch sein dürfte.

Wir beantragen:

  1. Die Stadtverwaltung erläutert dem Verwaltungsausschuss, welche Änderungen an der Feuerwehr-Entschädigungssatzung (FwES) dem Gemeinderat mit GRDrs 787/2022 vorgeschlagen werden sollten und warum die Änderungen nicht vollzogen wurden, bzw. warum die Vorlage bisher nicht eingebracht wurde.
  2. Die Stadtverwaltung macht dem Gemeinderat einen Vorschlag zur Neugestaltung der FwES (siehe drittletzter Absatz der Begründung dieses Antrags) und zur deutlichen Anhebung der Aufwandsentschädigungen für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Stuttgart, sodass diese Anhebung spätestens in den Beratungen zum Doppelhaushalt 2024/2025 beraten und beschlossen werden kann.