Alternative Flächen für die Flüchtlingsunterkünfte Schwanenplatz/Mineralbad Berg und Sport-/Tennenplatz Neuwirtshaus


Antrag vom 20.09.2023

In der Debatte um die Errichtung von Flüchtlingsunterkünften, die der Beschlussfassung über die GRDrs 503/2023 in der Gemeinderatssitzung vom 26.07.2023 vorausging, haben wir Freie Wähler die ungleichmäßige Verteilung der Flüchtlinge übers Stadtgebiet kritisiert , die nicht dem Grundgedanken des Stuttgarter Wegs entspricht. Dass die Suche nach Standorten für temporäre oder dauerhafte Flüchtlingsunterkünfte immer schwieriger wird , wissen wir. Trotzdem ist es eine Tatsache, dass die Stadtbezirke im Stuttgarter Norden und einige Stadtbezirke auf den Fildern derzeit den Großteil der Last tragen müssen , während andere Stadtbezirke weniger stark in Anspruch genommen werden. Wenn es für die Stadt keine Möglichkeit gibt, die Zuwanderung zu begrenzen, dann muss zumindest alles darangesetzt werden, die Belastungen gleichmäßig zu verteilen.

In der Diskussion vor der Sommerpause haben wir auch deutlich gemacht, dass wir Freie Wähler nur den Standorten für die Errichtung von Flüchtlingsunterkünften zustimmen werden, die wir für machbar und verträglich halten. Den Standort am Schwanenplatz neben dem Mineralbad Berg haben wir abgelehnt, weil wir befürchten, dass das Unternehmen, das an dieser Stelle den lange diskutierten Gesundheitscampus Berg realisieren will , abspringt, wenn die Flüchtlingsunterkunft den Bau des Gesundheitszentrums um Jahre verzögert . Als Ersatz hierfür könnte beispielsweise eine Fläche an der Hallstraße in Bad Cannstatt dienen , die sich im Eigentum des Unternehmens befindet. Diese Fläche hatte das Unternehmen der Landeshauptstadt Stuttgart bereits im Mai 2023 für die Errichtung einer Flüchtlingsunter- kunft angeboten.

Den Standort Sport-/Tennenplatz Neuwirtshaus, zu dem die Entscheidung des Gemeinde- rats noch aussteht, werden wir Freie Wähler ebenfalls ablehnen. Dies vor allem deshalb, weil

  1. eine Unterkunft mit 248 Flüchtlingen für den kleinen Stadtteil Neuwirtshaus mit rund 860 Einwohnern nicht verhältnismäßig ist,
  2. die Infrastruktur des Stadtteils nicht dazu geeignet ist, 248 Personen aufzunehmen,
  3. im Stadtteil offenbar schon jetzt in einem Sozialhotel rund 50 Personen untergebracht sind, mit denen es Probleme gibt, und
  4. im Stadtbezirk Zuffenhausen bereits insgesamt rund 1.000 Flüchtlinge untergebracht sind.

Die ungleiche Verteilung übers Stadtgebiet hat uns dazu veranlasst, nach möglichen Alternativstandorten für die Errichtung von Flüchtlingsunterkünften zu suchen und diese zur Prüfung vorzuschlagen. Gleichzeitig wollen wir dafür werben, die Entscheidung für den Standort beim Mineralbad Berg noch einmal zu überdenken. Auch hierfür schlagen wir die Alternativen vor.

Wir beantragen:

  1. Die Stadtverwaltung prüft die nachfolgend aufgelisteten Flächen als Alternativen zum Standort Schwanenplatz beim Mineralbad Berg:
    1. Stadtbezirk Bad Cannstatt, Flurstück 265/1, Hallstraße 25, private Fläche des Unternehmens, das den Gesundheitscampus Berg realisieren will.
    2. Stadtbezirk Bad Cannstatt, städtische Flächen im Neckarpark zwischen Morlock- straße, Emy-Gordon-Straße, Gerlinde-Beck-Straße und Hanna-Henning-Straße.
  2. Die Stadtverwaltung prüft die nachfolgend aufgelisteten Flächen als Alternativen zum Standort Sport-/Tennenplatz Neuwirtshaus sowie ggf. als Alternativen zum Standort Schwanenplatz beim Mineralbad Berg:
    1. Stadtbezirk Stuttgart-West, städtisches Flurstück 7568/3, Leibnizstraße 67, nahezu unbebaut.
    2. Stadtbezirk Stuttgart-Süd, Statistisches Landesamt, Umnutzung zur Unterbringung von Flüchtlingen nach Ankauf der Immobilie vom Land.
    3. Stadtbezirk Stuttgart-Ost, Flurstück 3102/19, ehemaliges Waldheim Frauenkopf.
    4. Stadtbezirk Vaihingen, städtische Flurstücke 2454 und 2940, Katzenbachstraße, unbebaut.
    5. Stadtbezirk Vaihingen, städtisches Flurstück 3688, Don-Carlos-Straße.
  3. Die Stadtverwaltung berichtet den zuständigen Gremien baldmöglichst über die Ergebnisse der Prüfung.