Gefahr für das Jobcenter: Überlastungssituation ernst nehmen und rechtzeitig eindämmen


Anfrage vom 09.08.2023

In den vergangenen Jahren gab es regelmäßig Krisen, die die Ämter der Stadt vor große Herausforderungen stellten: Die Finanzkrise 2007, die Flüchtlingskrise 2015/2016, die Corona-Pandemie 2020/2021 sowie die aktuelle Flüchtlingskrise.

Sehr deutlich zeigen sich diese Krisen auch in plötzlich stark ansteigenden und dauerhaft hohen Antragszahlen beim Jobcenter. Dies führt zu einer Überlastungssituation, die das Risiko birgt, dass es beim Jobcenter zu ähnlich prekären Personalsituationen wie bei anderen Ämtern der Stadt kommt.

Um den Belangen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen gerecht zu werden, gilt es, solche unannehmbaren Entwicklungen voraus- schauend und verantwortungsvoll zu behandeln. Dazu ist eine angemessene und mit anderen Jobcentern vergleichbare Personalausstattung erforderlich.

Zur Ermittlung der erforderlichen Personalausstattung kann auf das bundesweit etablierte Vorgehensmodell der Jobcenter bzw. auf die Standortbestimmung innerhalb der SGB II- Vergleichsgruppe zurückgegriffen werden. Zieht man diesen Vergleich, so ergibt dies für das Jobcenter Stuttgart einen zusätzlichen Bedarf von insgesamt 46 Stellen im operativen Bereich: 15 Stellen im Bereich Sachbearbeitung Leistungsgewährung und 31 Stellen im Bereich der Persönlichen Ansprechpartner (m/w/d).

Der Grund dafür, dass die Stadt die dringend benötigten Stellen im operativen Bereich des Jobcenters bisher offenbar nicht schaffen will, sollen die für die Stellen anfallenden Kosten sein. Soweit wir wissen, kann durch die Abrechnung mit dem Bund die Schaffung dieser Stellen für die Stadt aber weitestgehend haushaltsneutral erfolgen.

Vor diesem Hintergrund ist es für uns Freie Wähler nicht nachvollziehbar, dass die Stadt bei der Schaffung dieser Stellen zögert und dabei riskiert, dass das Jobcenter in ähnlich schwieriges Fahrwasser gerät wie beispielsweise das Amt für öffentliche Ordnung mit der Ausländerbehörde oder den Bürgerbüros.

Wir fragen:

  1. Was hindert die Stadt unter den oben beschriebenen Vorzeichen daran, zusätzliche Stellen im operativen Bereich des Jobcenters zu schaffen, um die Überlastungs- situation rechtzeitig einzudämmen?
  2. Inwieweit sind die Kosten für die operativen Stellen beim Jobcenter nicht durch Bundesmittel gedeckt? Wie hoch sind die Kosten pro Stelle, für die die Stadt aufkommen muss?