Mehr Beteiligung beim Klimaschutz – Bürger*innenrat einrichten


Antrag vom 24.06.2021

Die Lösung der Klimakrise erfordert tiefgreifende gesellschaftliche Veränderungen. Der notwendige gesellschaftliche Konsens kann mit einer frühen und breit angelegten Beteiligung der Bürger*innen gefördert werden. Moderne Partizipationsverfahren ermöglichen den frühzeitigen Einbezug, um Konflikte und Lösungen zu diskutieren. Gerade zufällig ausgewählte Teilnehmer*innen an Partizipationsverfahren zeigen sehr lösungsorientierte Ergebnisse. Diese Bürger*innenräte stellen als Instrument der deliberativen Demokratie eine sinnvolle Ergänzung zu etablierten Formaten dar. Deshalb sollten diese Chancen der Partizipation bei der Klimaschutzpolitik auch in Stuttgart ergriffen werden.

Erfreulicherweise hat sich in Stuttgart eine Initiative gebildet, welche die Einrichtung eines Klima-Bürger*innenrats fordert. Trotz Corona-Einschränkungen konnten in den letzten Monaten über 2.500 Unterschriften zur Unterstützung des Vorhabens gesammelt werden. Wir unterstützen dieses und bitten die Verwaltung, den Prozess der Einrichtung eines Klima-Bürger*innenrats vorzubereiten. Wir bitten weiter darum, dass dazu jeweils ein Mitglied aller Fraktionen sowie die Mitglieder der Initiative des Bürger*innerats Klima Stuttgart eingeladen werden.

Folgende Grundsätze sollen in der Ausgestaltung des Bürger*innenrats beachtet werden:

  1. Der Klima-Bürger*innenrat begleitet die Stadt Stuttgart beim Prozess, klimaneutral zu werden, und bringt dazu auch eigene Ideen und Initiativen ein.
  2. Dem Klima-Bürger*innenrat soll eine gemäß soziodemographischer Kriterien (Alter, Geschlecht, Einkommen, Bildungsabschluss, Stadt/Land, Zuwanderungserfahrung, Handicap) repräsentative Gruppe von Personen angehören, die für ihre Tätigkeit die notwendige Unterstützung erhalten.
  3. Um sich eine fundierte Meinung bilden zu können, wie die Stadt Stuttgart ihren Beitrag zu den Pariser Klimazielen schafft, kann der Klima-Bürger*innenrat Fachvorträge von relevanten Akteuren vorsehen und darüber entscheiden, welche Expert*innen oder Stakeholder hierzu angefragt werden sollen.
  4. Die Durchführung, d.h. Moderation des Bürger*innenrats, obliegt einer politisch unabhängigen Organisation, die auf Bürger*innenbeteiligung spezialisiert ist.
  5. Der Klima-Bürger*innenrat führt seine Debatten unabhängig. Er übergibt seine Empfehlungen nach Abschluss seiner Arbeit an den Gemeinderat. Diese verpflichten sich, der Öffentlichkeit die Umsetzung oder Nichtumsetzung der jeweiligen Empfehlungen zu begründen.
  6. Die im Bürger*innenrat vertretenen Bürger*innen erhalten die für ihre Tätigkeit notwendige Unterstützung, etwa Kostenübernahme, ggf. Freistellung, sofern erforderlich Kinderbetreuung oder Vorkehrungen und Assistenz für Inklusion.
  7. Die Verwaltung stellt für die Haushaltsberatungen die für den Klima-Bürger*innenrat erforderlichen Mittel dar.