Gehwegabschrankungsstandorte erhalten und beidseitig nutzen


Antrag vom 21.05.2021

Bei zwei mittlerweile stattgefundenen Gesprächsrunden zwischen der Stadtverwaltung, den Gemeinderatsfraktionen und dem großen Kreis der Nutzerinnen und Nutzer hat sich herausgestellt, wie wichtig es ist, in der Beschlussvorlage für die „Neukonzeption der Werbung im öffentlichen Straßenraum in Stuttgart“ die Gastspiel- und Veranstaltungswerbung an Fußgängerabschrankungen (GWA) weiterhin in vollem Umfang und flächendeckend im Stadtgebiet anzubieten. Da die günstigen und gut sichtbaren Plakatflächen am Straßenrand für die Stuttgarter Theater und Veranstalterinnen und Veranstalter von Konzerten, Festen, Messen und Sportevents in der Zeit des Aufbruchs nach dem Lockdown bis zur Rückkehr zu den Besucherzahlen früherer Jahre das „wichtigste Medium in der Außenwerbung“ darstellen

beantragen wir:

  1. Die Anzahl der bisherigen GWA-Standorte im Stuttgarter Stadtgebiet bleibt erhalten.
  2. Für jeden Standort, der künftig aus zwingenden Gründen entfallen muss, sieht die Stadtverwaltung einen gleichwertigen Ersatzstandort vor.
  3. Die Stadtverwaltung prüft jeden der GWA-Standorte mit dem Ziel, ihn künftig beidseitig zu bespielen und so den Anteil der Werbeflächen im Idealfall zu verdoppeln.

Außerdem bitten wir die Stadtverwaltung, folgende Vorschläge aus dem Kreis der GWA-Nutzerinnen und Nutzer zu prüfen und die Ergebnisse inklusive der jeweiligen finanziellen Folgen in der Beschlussvorlage oder als Tischvorlage zu der Sitzung des STA am 15. Juni vorzustellen:

  1. Die beidseitige Bespielung der GWA-Standorte soll vorgezogen und bereits im Herbst zum geplanten „Neustart-Kultur“ ggfs. in Schritten umgesetzt werden.
  2. Die zusätzlichen Flächen hin zur Fußgängerseite sollen denjenigen Kulturveranstaltungen vorbehalten sein, die bisher auf den Vorderseiten nicht oder kaum stattfinden. Damit sind Stuttgarter Clubs und Theater ebenso gemeint wie Anbieterinnen und Anbieter, deren Kulturveranstaltungen auf eine Größenordnung von bis zu 1.500 Besucherinnen und Besuchern kommen und die nicht durch die Stadt Stuttgart gefördert werden.
  3. Für die neue rückseitige Nutzung der GWA-Standorte sollen bis zum Ende der aktuellen Vertragslaufzeit keine Lizenzgebühren mehr fällig und für die Nutzung der bisher angebotenen Flächen hin zum Straßenraum auf die Hälfte davon verzichtet werden.
  4. Bei der neuen Ausschreibung soll die Stadt die Höhe der Lizenzgebühren auf dem bisherigen Niveau festschreiben und die seitherige Laufzeit von zehn Jahren beibehalten, wobei zur Mitte davon eine Evaluierung vorgesehen werden sollte.