Antrag vom 22.09.2021
Beim Stadtbezirksbesuch von Herrn Oberbürgermeister Dr. Nopper in Weilimdorf am 09.08.2021 haben Vorstandsmitglieder von "WeilAktiv - Selbstständige in Weilimdorf e.V." nachdrücklich darauf hingewiesen, dass in Weilimdorf Bau- und Erweiterungsflächen für Handwerker und Gewerbetreibende fehlen.
Auch uns Freien Wählern ist bekannt, dass es in Weilimdorf Handwerker und Gewerbetreibende gibt, die schon lange auf der Suche nach geeigneten Flächen sind. Manche Betriebe stehen unter großem Veränderungsdruck, weil
Die Betriebe, um die es hier geht, sind in Weilimdorf verwurzelt und haben ihre Kunden meist im Stadtbezirk oder in der nahen Umgebung. Sie sind also ortsgebunden und können nicht einfach in einen anderen Stadtbezirk oder eine benachbarte Kommune umziehen.
Leider sind die Kapazitäten im sogenannten Kleinhandwerkergebiet Höfinger Straße, das in den 1990er-Jahren entstand, längst erschöpft. Es sind zwar nicht alle Grundstücke an der Höfinger Straße bebaut, aber fest vergeben und in der Nutzung - Leerstand gibt es in diesem Gebiet nicht. Manchen Handwerksbetrieb, der dort eine Heimat gefunden hat, gäbe es ohne dieses erfolgreich umgesetzte Gebiet heute vielleicht nicht mehr oder nicht in der jeweiligen Ausprägung. Insofern kann der Mehrwert des Kleinhandwerkergebiets Höfinger Straße für den Stadtbezirk Weilimdorf nicht hoch genug eingeschätzt werden.
Die Flächen, die im Gewerbegebiet Weilimdorf-Nord hin und wieder frei werden und/oder den Eigentümer wechseln, sind für einzelne der Handwerks- und Gewerbebetriebe viel zu groß und damit unerschwinglich. Hinzu kommt, dass solche Flächen für ganz andere Nutzungen gedacht sind (Logistik, Büros, Entwicklung, Forschung, industrielle Produktion) und deshalb Handwerkern und Gewerbetreibenden meist gar nicht erst angeboten werden.
Aus den oben genannten Gründen scheint es uns geboten, dass sich die Stadtverwaltung des Themas annimmt und nach Lösungen sucht. Die Erkenntnisse, Handlungsansätze, Ziele und Prioritätensetzungen aus der Entwicklungskonzeption Wirtschaftsflächen für Stuttgart (EWS) und aus der Zeitstufenliste Gewerbe können dabei als Grundlage dienen.
Wir beantragen:
Eine Möglichkeit, untergenutzte Baugrundstücke freizubekommen, sehen wir übrigens darin, in ausreichendem Maße Lagerplatzflächen zur Verfügung zu stellen.