Werbeträger für die Gastspiel- und Veranstaltungswerbung an Fußgängerabschrankungen


Antrag vom 23.04.2021

Im Zuge der Vorbereitung der "Neukonzeption der Werbung im öffentlichen Straßenraum" hat der Leiter des Tiefbauamtes in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Technik (STA) vom 16.03.2021 über den Stand der Planungen und Vorbereitungen berichtet. Anhand einer Präsentation erläuterte der Amtsleiter, welche Veränderungen die Stadtverwaltung bei Anzahl und Art der Werbeträger vorschlägt.

Was uns Freien Wählern bisher nicht bewusst war, ist der offenbar große und mittlerweile auch mehrfach deutlich artikulierte Wunsch der verschiedensten Veranstalter aus den Bereichen Kultur, Nachtleben, Messe, Sport usw., die von ihnen intensiv genutzten und günstigen Werbeträger an den Gehwegabschrankungen zu erhalten. Laut Folie 2 der oben genannten Präsentation sollen diese Werbeträger komplett aus dem Stadtbild verschwinden. Auf den ersten Blick schien diese "Entrümpelung" des öffentlichen Raumes und des Stadtbildes durchaus nachvollziehbar und in gewisser Weise auch wünschenswert.

Da sich im Nachgang der oben genannten STA-Sitzung ein ganz anderes Bild über Bedarf und Nutzen der Werbeträger an Gehwegabschrankungen ergeben hat, meinen wir jetzt aber, dass diese Form der Werbung im öffentlichen Raum im bisherigen Umfang erhalten werden sollte. Dies auch vor dem Hintergrund, dass diese Werbeträger überwiegend von solchen Institutionen genutzt werden, die von der Corona-Krise in besonderem Maße betroffen sind.

Wir beantragen:

Die "Werbeträger für die Gastspiel- und Veranstaltungswerbung an Fußgängerabschrankungen" werden im aktuell bestehenden Umfang beibehalten. In die noch zu erstellende Beschlussvorlage (GRDrs 91/2021) wird dies entsprechend eingearbeitet.