Antrag vom 30.07.2020

Seit vielen Jahren gibt es Bemühungen der Kommunalpolitik und der Stadtverwaltung, das teilweise heruntergekommene und untergenutzte Areal "westlich der Solitudestraße" in Weilimdorf neu zu ordnen und hochwertigen (Gemeinwesen-)Nutzungen zuzuführen. Nach einem jahrelangen Hin und Her, auf dessen Details wir an dieser Stelle nicht weiter eingehen wollen, kam Anfang 2019 endlich Dynamik in den langwierigen Prozess. Auf Basis der Mitteilungsvorlage 120/2019 des Referats Städtebau und Umwelt (heute Referat Städtebau, Wohnen und Umwelt) diskutierte der Weilimdorfer Bezirksbeirat die verschiedenen, von der Verwaltung ausgearbeiteten und dargestellten Entwicklungsszenarien.

In seiner Sitzung vom 10. April 2019 fasste der Bezirksbeirat Weilimdorf mehrere Leitplankenbeschlüsse zu den einzelnen Bereichen des Gesamtareals. Ziel war damals, noch vor der Sommerpause 2019 eine Bürgerbeteiligung durchzuführen, um die Leitplankenbeschlüsse des Bezirksbeirats zu konkretisieren, bzw. um in deren Ausgestaltung einzusteigen.

Was dann kam, stand leider wieder ganz in der Tradition des früheren Prozesses - es ging nicht weiter voran, die Bürgerbeteiligung kam im Jahr 2019 nicht mehr zustande. Einen Lichtblick gab es Ende 2019, als während der Haushaltsplanberatungen öffentlich bekannt wurde, dass die Stadt einen wesentlichen Teil des sogenannten "Walz-Areals" kaufen und damit in ihr Eigentum bringen konnte.

Anfang 2020 nahmen dann auch tatsächlich die Vorbereitungen zur Bürgerbeteiligung "Zukunftsdialog - Entwicklungskonzept westlich der Solitudestraße" Fahrt auf. Am 31. März 2020 sollte in der Aula des Solitude-Gymnasiums die Auftaktveranstaltung zu dieser Bürgerbeteiligung stattfinden. Vier Wochen später, am 28. April 2020, war eine weitere Veranstaltung zur Präsentation der gemeinsam erarbeiteten Ergebnisse geplant. Diesmal machte die Corona-Pandemie dem Fortgang des Prozesses einen Strich durch die Rechnung.

Bis zu einem Bericht im StN-/StZ-Lokalteil "Aus den Stadtteilen" vom 22. Juli 2020 war völlig offen, wann und wie es weitergehen soll. In dem Bericht heißt es nun, "dass Bürgerinnen und Bürger zeitnah die Möglichkeit erhalten sollen, sich in den Planungsprozess einzubringen." Und weiter: "Ziel sei, 'die Bürgerinnen und Bürger sowie die verschiedenen Akteure vor Ort unter Beachtung der Anforderungen an den Gesundheitsschutz möglichst umfassend einbinden zu können. Wir streben an, solch ein Format in der zweiten Jahreshälfte umzusetzen', heißt es von Seiten der Stadt."

Wir alle wissen, dass Planungsprozesse - insbesondere die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Erstellung von Bebauungsplänen - viel Zeit in Anspruch nehmen. Um nicht noch mehr Zeit zu verlieren, muss deshalb schnell geklärt werden, wie es weitergehen soll.

Aus unserer Sicht könnte versucht werden, die Bürgerbeteiligung in ein Online-Format zu überführen und zum Beispiel über das Online-Portal www.stuttgart-meine-stadt.de abzuwickeln.

Das scheint uns deshalb möglich, weil es die oben genannten Leitplankenbeschlüsse des Bezirksbeirats gibt, die ohnehin den Rahmen für die Bürgerbeteiligung abstecken und die im Übrigen am 21. Mai 2019 vom damaligen Ausschuss für Umwelt und Technik des Gemeinderats bestätigt wurden. In wesentlichen Fragen zur Beplanung des Gesamtareals gibt es aus unserer Sicht keine Spielräume für (größere) Kursänderungen

Wir beantragen:

  1. Bürgerbeteiligung "Zukunftsdialog - Entwicklungskonzept westlich der Solitudestraße":
    1. Unter Einbeziehung unseres oben aufgeführten Vorschlags (Online Format) legt die Stadtverwaltung in einer der Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung und Technik dar, wann und wie es bei der Entwicklung des Areals "westlich der Solitudestraße" weitergehen kann und soll. Im Anschluss daran wird der Bezirksbeirat Weilimdorf über das weitere Vorgehen bzw. über den Zwischenstand informiert.
    2. Die gefassten Leitplankenbeschlüsse (siehe oben), die beschreiben, welche Fläche für welche Nutzung zur Verfügung gestellt werden soll, werden als Grundzüge der Planung beibehalten.
  2. Die Stadtverwaltung legt dar, welche anderen Beteiligungsverfahren in den Stadtbezirken durch die Corona-Pandemie nicht in der vorgesehenen Art und Weise gestartet werden konnten oder unterbrochen werden mussten und wie es diesbezüglich grundsätzlich weitergehen soll.