Von der Corona-Krise betroffene gewerbliche Mieter der SWSG entlasten


Antrag vom 17.04.2020

Wir nehmen Bezug

Die Corona-Krise trifft diejenigen unter den Gewerbetreibenden besonders hart, die von Schließungen im Zuge der Infektionsschutzmaßnahmen betroffen sind. Auch wenn viele der betroffenen Inhaber von Ladengeschäften, Gaststätten oder Bars derzeit versuchen, mit kreativen Ideen Umsätze zu erzielen, kann dies die durch die Schließungen verursachten Umsatzeinbrüche in den meisten Fällen sicher nicht einmal annähernd ausgleichen.

Wie die Stuttgarter Nachrichten seit dem 15.04.2020 auf www.stuttgarter-nachrichten.de berichten, hat ein Immobilieneigentümer, der mehrere gewerbliche Immobilien in Degerloch vermietet, seinen Mietern die Miete für den Monat April erlassen. Er wird unter anderem mit diesen Worten zitiert: "Es nutzt mir nichts, einen Einzelhändler jetzt in den Ruin zu treiben. Denn wenn der Laden nach Corona leer steht, habe ich drei, vier oder fünf Monate lang keine Einnahmen." Sicher gibt es noch weitere Immobilieneigentümer in der Stadt, die ähnlich vorausschauend denken und handeln.

Mit seiner Zustimmung zu Beschlussziffer 1.3 aus GRDrs 250/2020 hat der Gemeinderat am 09.04.2020 die Stuttgarter Stadtverwaltung dazu ermächtigt, Mieten und Nebenkosten sowie Pachten für städtische Gebäude und Grundstücke auf Antrag zinslos zu stunden. Wünschenswert wäre, dass die Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH (SWSG) diesem Beispiel der Stadt bei den in ihrem Eigentum befindlichen Ladenlokalen und Gewerbeeinheiten folgt. Im Sinne des oben beschriebenen Medienberichts sollte die SWSG aus unserer Sicht zudem überlegen, ob es sinnvoll sein könnte, Mieter von Ladenlokalen und ähnlichen Gewerbeeinheiten durch Erlass einer oder ggf. mehrerer Monatsmieten zu entlasten

Wir beantragen:

Angesichts der oben beschriebenen Gründe wird die zum 1. Juli 2020 geplante Erhöhung der Parkgebühren nicht in Kraft bzw. bis auf Weiteres ausgesetzt.