Stuttgarter Schaustellerinnen und Schaustellern helfen - Jahrmarkt-Kultur und Gesundheitsschutz möglich machen!


Antrag vom 19.06.2020

Die Jahrmarktkultur hat in Stuttgart eine große Tradition, die seit über zweihundert Jahren vor allem beim Volksfest auf dem Wasen zum Ausdruck kommt. Diese Kultur und die dahinter stehenden Schaustellerbetriebe haben es in diesem Corona-Jahr ganz besonders schwer. Das Volksfest wurde aus nachvollziehbaren Gründen abgesagt. Der Gesundheitsschutz lässt sich vor allem in den Festzelten nur schwer gewährleisten. Anders sieht es allerdings mit den Angeboten der Schaustellerinnen und Schausteller aus, die zum allergrößten Teil unter freiem Himmel stattfinden. Folgerichtig hat die Landesregierung den Betrieb von Freizeitparks wieder gestattet, natürlich auf der Basis überzeugender Hygienekonzepte. In der Diskussion zur Absage des Volksfestes im Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen am 8. Mai 2020 hatten wir angeregt, die Rahmenbedingungen, unter denen z.B. der Europark Rust wieder öffnen dürfe, daraufhin zu prüfen, ob sie auf Stuttgart übertragbar seien. Diese Prüfung ist auch deshalb von Interesse, weil die Stuttgarter Schaustellerinnen und Schausteller ein Konzept für ein Herbstfest als temporären Freizeitpark auf dem Cannstatter Wasen vorgelegt haben. Wir sollten möglichst rasch entscheiden, ob ein solches Herbstfest nicht im September und Oktober 2020, also im Anschluss an den Kulturwasen, stattfinden könnte.

Deshalb beantragen wir

  1. dass die Stadtverwaltung in der kommenden Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Wohnen am 26. Juni 2020 über die Erfahrungen berichtet, die verschiedene Gemeinden im Land mit dem Betrieb von Freizeitparks machen;
  2. dass die Stadtverwaltung von den Gesprächen mit den Stuttgarter Schaustellerinnen und Schaustellern berichtet, die der Oberbürgermeister und BM Fuhrmann in der genannten Sitzung des WA am 8. Mai 2020 angekündigt haben und
  3. dass die Verwaltung bis spätestens zur Sitzung des WA am 17. Juli 2020 einen Vorschlag erarbeitet, wie den Stuttgarter Schaustellerinnen und Schaustellern die Durchführung eines temporären Freizeitparks auf dem Cannstatter Wasen ermöglicht werden kann.