Antrag vom 08.07.2020
Neben den städtisch geförderten Kultureinrichtungen „ergänzen und bereichern Clubs, Spielstätten und Veranstaltungsbetriebe das ebenso breitgefächerte wie attraktive Stuttgarter Kulturleben und wirken positiv in die Stadtgesellschaft hinein“. So steht es in der Antwort der Verwaltung auf den interfraktionellen Antrag „Kulturelle Infrastruktur absichern“, den wir am 21. April mit der Absicht gestellt haben, auch für diese Kulturanbieter angesichts der Corona-Krise an ein kommunales Hilfsangebot zu denken.
Da bis heute noch nicht abzusehen ist, wann die kleineren Clubs und Livemusik-Spielstätten (bis zu 1.000 Besucherinnen und Besucher) ihren Betrieb wieder aufnehmen können, stehen viele von ihnen nach dem mittlerweile über drei Monate andauernden Veranstaltungsverbot eigenen Aussagen zufolge vor dem wirtschaftlichen Aus. Dabei sind es vor allen Dingen die hohen monatlichen Fixkosten, die nach Ansicht der Stadtverwaltung „existenzbedrohend“ wirken.
Auch die drei großen Livemusik-Spielstätten LKA Longhorn, Im Wizemann und Wagenhallen mit einer Kapazität bis zu 2.500 Besucherinnen und Besuchern leiden seit Mitte März unter den negativen Folgen der Corona-Beschränkungen. Davon sind das LKA Longhorn und die Wagenhallen in besonderem Maße betroffen, die ein eigenes Kulturprogramm anbieten, das „kulturell herausragende Konzerte umfasst“ und damit „überregionale Besucher anzieht“, wie die Verwaltung in ihrer Antwort schreibt.
Im Bereich der Veranstaltungsbetriebe stellt die SKS Russ GmbH nach Ansicht der Verwaltung mit ihrem Angebot, insbesondere im klassischen Bereich, nicht nur die „kulturelle Grundversorgung Stuttgarts sicher“, sondern prägt auch „seit Jahrzehnten das Kulturleben unserer Stadt“.
Da wir diese Clubs und Spielstätten sowie das klassische Konzertangebot von SKS Erwin Russ für unverzichtbare Mosaiksteine im Kulturleben unserer Stadt halten, beauftragen wir die Verwaltung bis zur letzten Sitzung des Gemeinderates vor der Sommerpause mit der Ausarbeitung einer Beschlussvorlage, in der unter Berücksichtigung der von der Verwaltung genannten Fördervoraussetzungen ein Hilfsangebot samt Finanzierungsvorschlag zur Beschlussfassung vorgeschlagen wird, das: