Städtische Corona-Hilfen für Clubs, Livemusik-Spielstätten und SKS Erwin Russ


Antrag vom 08.07.2020

Neben den städtisch geförderten Kultureinrichtungen „ergänzen und bereichern Clubs, Spielstätten und Veranstaltungsbetriebe das ebenso breitgefächerte wie attraktive Stuttgarter Kulturleben und wirken positiv in die Stadtgesellschaft hinein“. So steht es in der Antwort der Verwaltung auf den interfraktionellen Antrag „Kulturelle Infrastruktur absichern“, den wir am 21. April mit der Absicht gestellt haben, auch für diese Kulturanbieter angesichts der Corona-Krise an ein kommunales Hilfsangebot zu denken.

Da bis heute noch nicht abzusehen ist, wann die kleineren Clubs und Livemusik-Spielstätten (bis zu 1.000 Besucherinnen und Besucher) ihren Betrieb wieder aufnehmen können, stehen viele von ihnen nach dem mittlerweile über drei Monate andauernden Veranstaltungsverbot eigenen Aussagen zufolge vor dem wirtschaftlichen Aus. Dabei sind es vor allen Dingen die hohen monatlichen Fixkosten, die nach Ansicht der Stadtverwaltung „existenzbedrohend“ wirken.

Auch die drei großen Livemusik-Spielstätten LKA Longhorn, Im Wizemann und Wagenhallen mit einer Kapazität bis zu 2.500 Besucherinnen und Besuchern leiden seit Mitte März unter den negativen Folgen der Corona-Beschränkungen. Davon sind das LKA Longhorn und die Wagenhallen in besonderem Maße betroffen, die ein eigenes Kulturprogramm anbieten, das „kulturell herausragende Konzerte umfasst“ und damit „überregionale Besucher anzieht“, wie die Verwaltung in ihrer Antwort schreibt.

Im Bereich der Veranstaltungsbetriebe stellt die SKS Russ GmbH nach Ansicht der Verwaltung mit ihrem Angebot, insbesondere im klassischen Bereich, nicht nur die „kulturelle Grundversorgung Stuttgarts sicher“, sondern prägt auch „seit Jahrzehnten das Kulturleben unserer Stadt“.

Da wir diese Clubs und Spielstätten sowie das klassische Konzertangebot von SKS Erwin Russ für unverzichtbare Mosaiksteine im Kulturleben unserer Stadt halten, beauftragen wir die Verwaltung bis zur letzten Sitzung des Gemeinderates vor der Sommerpause mit der Ausarbeitung einer Beschlussvorlage, in der unter Berücksichtigung der von der Verwaltung genannten Fördervoraussetzungen ein Hilfsangebot samt Finanzierungsvorschlag zur Beschlussfassung vorgeschlagen wird, das:

  1. für die 35 kleineren Clubs und Livemusik-Spielstätten in unserer Stadt einen einmaligen Zuschuss vorsieht, der den von der Verwaltung im Benehmen mit dem Club Kollektiv ermittelten monatlichen Bedarf von 130.000 Euro im Umfang der zurückliegenden drei Monate kompletter Schließzeit ( = 390.000 Euro) berücksichtigt,
  2. den drei genannten großen Livemusik-Spielstätten die Möglichkeit einer kommunalen Ausfallbürgschaft zur Schließung der bestehenden Finanzierungslücke für einen KfW-Kredit oder alternativ einen entsprechenden kommunalen Kredit anbietet,
  3. für die SKS Erwin Russ GmbH einen einmaligen Zuschuss der Stadt bereithält, der wie bei den kleineren Live-Musikclubs ebenfalls ein Quartal umfasst und sich an dem nachgewiesenen Fehlbetrag orientiert (maximal bis zu einer Höhe von 150.000 Euro).
  4. Zur teilweisen Refinanzierung dieser überplanmäßigen Mehrausgaben wird der bei der Kulturförderung durch nicht stattgefundene Veranstaltungen eingesparte Betrag komplett verwendet.
  5. Sollten bis Ende Juli Details möglicher Rettungsmaßnahmen von Bund und Land für diese Bereiche bekannt sein, müssen diese in der Beschlussvorlage entsprechend benannt und finanziell berücksichtigt werden.