5. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Stuttgart - Anhörung Änderungsantrag zu GRDrs 1509/2019


Anfrage vom 28.01.2020

Vor dem Hintergrund, dass bisher noch jedes in den Luftreinhalteplänen vorgeschlagene Fahrverbot umgesetzt wurde (ganz egal, wie sich der Stuttgarter Gemeinderat dazu positioniert hatte) und es entsprechenden Druck durch Gerichtsurteile gibt, hält sich unsere Zuversicht, dass die im Entwurf zur 5. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Stuttgart beschriebene Maßnahme M1 nicht auch umgesetzt wird, in Grenzen. Umso mehr würde es uns Freie Wähler freuen, wenn ein zonales Fahrverbot für Diesel schlechter Abgasnorm Euro 6/VI in einer kleinen Umweltzone Stuttgart nicht in die Tat umgesetzt werden würde.

Wie bereits in unserem Antrag Nr. 277/2019 zur 4. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Stuttgart erwähnt, lehnen wir ein flächendeckendes (oder zonales) Fahrverbot rundweg ab. Die jetzt vorgeschlagene Maßnahme M1 halten wir für ungerecht: Stuttgarterinnen und Stuttgarter, die innerhalb der kleinen Umweltzone wohnen und einen PKW mit Diesel-Motor schlechter Abgasnorm Euro 6/VI fahren, können dieses Fahrzeug nicht mehr nutzen, während alle anderen zumindest außerhalb dieser kleinen Umweltzone noch mit ihren Euro 5/V-Dieseln fahren dürfen. Im Ergebnis bedeutet dies, dass sich die in der kleinen Umweltzone wohnenden Menschen zwingend andere Autos zulegen müssen, wenn sie mit dem Auto in der Stadt mobil bleiben wollen.

Insofern schlagen wir vor, die in der (großen) Umweltzone Stuttgart wohnenden Eigentümer/-innen und Fahrer/-innen von Euro 5/V-Dieseln vom Fahrverbot (Maßnahme M1) auszunehmen und zunächst nur Diesel-Fahrzeuge schlechter Abgasnorm Euro 6/VI von außerhalb Stuttgarts nicht mehr in die Stadt fahren zu lassen.

Wir beantragen:

  1. Die Ziffer 3. des Beschlussantrags in GRDrs 1509/2019 wird wie folgt abgeändert: Der Maßnahme M1 des Entwurfs der 5. Fortschreibung wird nicht zugestimmt.
  2. Sollte die Einrichtung der kleinen Umweltzone (Maßnahme M1) nicht - wie angestrebt - vermieden werden können, so sind
    1. die "Anmerkungen zur Maßnahme M1" aus GRDrs 1509/2019 (Seiten 3 und 4) zu berücksichtigen
    2. die in Stuttgart wohnenden Eigentümer/-innen und Fahrer/-innen von Euro 5/V-Dieseln vom Fahrverbot (Maßnahme M1) auszunehmen und zunächst nur Diesel-Fahrzeuge schlechter Abgasnorm Euro 6/VI von außerhalb Stuttgarts nicht mehr in die Stadt einfahren zu lassen.
  3. Die Ziffer 4. des Beschlussantrags in GRDrs 1509/2019 wird gestrichen, ebenso die dazu auf Seite 4 der Vorlage gemachten Ausführungen.