Antrag vom 07.02.2020
Die Auswirkungen von fehlenden Fachkräften sind nicht nur für die Stuttgarter Wirtschaft verheerend, sondern auch für die Stuttgarterinnen und Stuttgarter. Bereits jetzt ist er in der Pflege und im Gesundheitswesen schon deutlich spürbar.
Zum 1. März 2020 tritt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft. Der Bund will mit dem Gesetz eine gezielte und gesteuerte Einwanderung von dringend benötigten Fachkräften in den deutschen Arbeitsmarkt regeln. So sind unter anderem Verfahrensvereinfachungen vorgesehen wie z.B. das beschleunigte Fachkräfteverfahren. Hier können Arbeitgeber mit einer Vollmacht der Fachkraft bei der Ausländerbehörde das Verfahren einleiten, welches die Dauer bis zur Erteilung des Visums deutlich verkürzt. Hierzu muss die Behörde aber im engen Austausch mit anderen staatlichen Stellen wie etwa der Bundesagentur für Arbeit, der Anerkennungsstellen oder den Auslandsvertretungen zusammenarbeiten. Das Gesetz ist zwar ein Tropfen auf dem heißen Stein, aber ein kleiner Schritt in die richtige Richtung.
Die FDP-Fraktion hat am 5.12.2019 einen Antrag (Nr. 1252/2019) hierzu gestellt und wir haben uns in der Sitzung des Internationalen Ausschusses am 29. Januar 2020 mit dem Fachkräftemangel, dem Anwerben und den verwaltungstechnischen Rahmenbedingungen in der Ausländerbehörde sowie mit der Arbeit von Relocationdienstleistern beschäftigt.
Bei der Berichterstattung durch einen solchen Dienstleister wurde deutlich, dass für ein besseres Anwerben optimierte Prozessabläufe in der Verwaltung und unternehmerfreundliche Rahmenbedingungen notwendig sind.
Verwaltungsverfahren zu optimieren ist das eine - internationale Fachkräfte zu gewinnen, sie zu halten, sie zu integrieren, sie auf ihrem Weg zu begleiten, ist das andere – und auch das Entscheidende.
Hierbei sind viele Akteure unter anderem die Abteilung Integration, die Abteilung Wirtschaftsförderung, die IHK und weitere Wirtschaftsverbände, das Welcome Center und die Ausländerbehörde beteiligt.
Wir sind der Auffassung, dass ein gutes Zusammenspiel aller Beteiligter gewährleistet sein muss und hierfür ein schlüssiges Gesamtkonzept erarbeitet werden muss, das eine Grundlage für die Gewinnung und Sicherung zusätzlicher Fachkräftepotentiale bilden soll.
Wir fragen die Verwaltung :
Wir beantragen:
Die Verwaltung stellt Überlegungen an, wie eine Fachkräftekonferenz zur Erarbeitung eines Gesamtkonzepts im oben genannten Sinne umgesetzt werden kann und stellt diese im zuständigen Ausschuss vor.