Antrag vom 04.12.2020
Bei der Vorstellung der Millieuschutzsatzung 03- Seelberg wurde von der Verwaltung vorgetragen, dass eine Information der Bürgerinnen und Bürger, aufgrund der derzeitigen Corona-Pandemie nicht stattgefunden hat. Wir halten es jedoch für zwingend, dass die betroffenen Bürgerinnen und Bürger vor Beschluss der Millieuschutzsatzung informiert und beteiligt werden müssen. Die Satzung hat weitreichende Folgen für die dortigen Bewohnerinnen und Bewohner. Der Beschluss der Satzung ist nicht so eilig, dass er nicht so lange Aufschub verträgt, bis die betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner informiert und beteiligt worden sind. Dies gehört zu einer transparenten Informationspolitik einer Kommune.
Wir beantragen:
Die Beschlussfassung über die Millieuschutzsatzung wird solange zurückgestellt, bis eine Information über deren Einrichtung bei den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern stattgefunden hat.