Zulassung von Heizpilzen und -strahlern für die Außenbewirtschaftung in der Gastronomie


Antrag und Anfrage vom 14.09.2020

Wie einer Pressemitteilung der Stadt vom 8. September 2020 zu entnehmen ist, plant die Stadtverwaltung mit dem Segen des Oberbürgermeisters in der Innenstadt das Verbot für die Aufstellung von gas- und strombetriebenen Heizpilzen und -strahlern bis April 2021 auszusetzen. Aber auch die Gastwirte, Bistros, Cafés oder Eisdielen in den äußeren Stadtbezirken haben - wie ihre Kollegen in der Innenstadt - Existenzprobleme, vielleicht sogar noch mehr. Daher muss die angestrebte Lockerung für das Aufstellen von Heizgeräten in den äußeren Stadtbezirken genauso gelten, wie in der Innenstadt - alles andere wäre ungerecht und eine grobe Ungleichbehandlung und Benachteiligung der ebenso leidenden Betriebe in den äußeren Stadtbezirken.

Um Klarheit zu schaffen, fragen und beantragen wir:

  1. Gilt das Verbot für gas- oder strombetriebene Heizpilze und -strahler nur in der Innenstadt oder auch in den äußeren Stadtbezirken?
  2. Für den Fall, dass das Verbot für Heizpilze und -strahler auch in den äußeren Stadtbezirken gilt, wird es analog zum Verbot in der Innenstadt temporär aufgehoben.
  3. Für den Fall, dass das Verbot in den äußeren Stadtbezirken nicht gilt, also Heizpilze und -strahler dort uneingeschränkt aufgestellt und betrieben werden dürfen, wird dies durch die Stadtverwaltung klar kommuniziert (Pressemitteilung etc.).