Außengastronomie ist in Zeiten der Pandemie für Wirte überlebenswichtig - Möglichkeiten des temporärem Wind- und Wetterschutzes für die Stuttgarter Gastronomie?


Antrag und Anfrage vom 06.10.2020

Die Krise hält an – zwar haben Gastronomie, Handel und Hotellerie wieder geöffnet, aber nach wie vor sind viele Betriebe durch die Covid-Pandemie existenziell bedroht. Durch die Außengastronomie wurde die Möglichkeit geschaffen, Gäste zu gewinnen und die Umsatzeinbußen der vergangenen Monate zu reduzieren. Doch wie soll es in den kalten Wintermonaten für die Unternehmen weitergehen?

Glücklicherweise hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 24. September 2020 beschlossen, das bestehende Heizpilzverbot auszusetzen, so dass die Außengastronomie so lange wie möglich bespielt werden kann. Nach wie vor und vor dem Hintergrund steigender Infektionszahlen wollen viele Gäste unbedingt draußen sitzen.

Nun ist ein Heizpilz sicherlich eine Wärmequelle, aber er ist nicht in der Lage, die Außengastronomie vor kaltem und nassem Wetter abzuschirmen. Wichtig wäre nun -auch in der Konsequenz der Heizpilzentscheidung- - bauliche temporäre Wind -und Wetterschutzmaßnahmen zuzulassen und diese mit Blick auf den Kalender zeitnah zu genehmigen.

Deshalb fragen wir und bitten um eine Behandlung in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Wohnen am 09. Oktober 2020:

  1. Welche Voraussetzungen muss ein Gastronomiebetrieb aktuell erfüllen, um eine Genehmigung für einen Wind- und Wetterschutz zu erhalten?
  2. Wie viele Anträge auf bauliche Wind und Wetterschutzmaßnahmen liegen bisher vor und wie lange ist aktuell der Bearbeitungszeitraum?
  3. Wäre es denkbar, das Genehmigungsverfahren und die dazugehörigen Voraussetzungen temporär zu vereinfachen?
  4. Ist die Stadtverwaltung in diesem Thema im engen Austausch bspw. mit der DEHOGA und gibt es einen zentralen ämterübergreifenden Ansprechpartner?