Antrag und Anfrage vom 06.10.2020
Die Krise hält an – zwar haben Gastronomie, Handel und Hotellerie wieder geöffnet, aber nach wie vor sind viele Betriebe durch die Covid-Pandemie existenziell bedroht. Durch die Außengastronomie wurde die Möglichkeit geschaffen, Gäste zu gewinnen und die Umsatzeinbußen der vergangenen Monate zu reduzieren. Doch wie soll es in den kalten Wintermonaten für die Unternehmen weitergehen?
Glücklicherweise hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 24. September 2020 beschlossen, das bestehende Heizpilzverbot auszusetzen, so dass die Außengastronomie so lange wie möglich bespielt werden kann. Nach wie vor und vor dem Hintergrund steigender Infektionszahlen wollen viele Gäste unbedingt draußen sitzen.
Nun ist ein Heizpilz sicherlich eine Wärmequelle, aber er ist nicht in der Lage, die Außengastronomie vor kaltem und nassem Wetter abzuschirmen. Wichtig wäre nun -auch in der Konsequenz der Heizpilzentscheidung- - bauliche temporäre Wind -und Wetterschutzmaßnahmen zuzulassen und diese mit Blick auf den Kalender zeitnah zu genehmigen.
Deshalb fragen wir und bitten um eine Behandlung in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Wohnen am 09. Oktober 2020: