In Anbetracht der angespannten weltpolitischen Situation, insbesondere den derzeitigen Zuständen an der
griechisch/türkischen sowie der syrisch/türkischen Grenze, müssen auch wir in Stuttgart uns rechtzeitig
Gedanken über die Unterbringung weiterer Geflüchteter machen, sollte sich eine erneute Flüchtlingsbewegung
in Richtung Europa in Gang setzen
Wir fragen daher die Verwaltung wie folgt an und beantragen eine mündliche
Stellungnahme spätestens in der kommenden Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses am 16.03.2020:
- Prüfung eines vorläufigen Stopps der Erhöhung von 4,5 qm auf 7 qm pro Bewohner/in in den
Flüchtlingsunterkünften:
- Ist eine Umstellung der Raumkapazitäten in Flüchtlingsunterkünften von 4,5 qm auf 7 qm pro
Bewohner/in in der derzeitigen politischen Lage noch haltbar?
- Ist es eventuell notwendig und sinnvoll, die Umstellung vorläufig auszusetzen? Wie ist die
Rechtslage?
- Bei welchen Unterkünften ist die 7 qm-Regelung noch nicht umgesetzt?
- Wie viele Plätze stünden bei einer Umsetzung der 7 qm-Regelung in diesen Unterkünften noch zur
Verfügung?
- Wie viele Plätze stünden bei einer sofortigen Aussetzung der Umstellung von 4,5 qm auf 7 qm pro
Bewohner/in in diesen Unterkünften zur Verfügung?
- Abbau von Plätzen und Rückgabe von Unterkünften:
Dem 39. Stuttgarter Flüchtlingsbericht ist zu entnehmen, dass im Jahre 2019 421 Plätze planmäßig
zurückgegeben werden sollten.
- Ist die Rückgabe dieser 421 Plätze erfolgt?
- Wie ist die Planung im Hinblick auf die Rückgabe von Plätzen im Jahre 2020?
- Ist es rechtlich bzw. vertraglich möglich, die Rückgabe dieser Plätze vorläufig auszusetzen?