Antrag und Anfrage vom 04.05.2020
Die Mitteilungsvorlage GRDrs 109/2019, "Kreispflegeplanung 2030 - Fortschreibung" vom 13.03.2019 wurde in einer Sitzung des SGA am 25.03.2019 und in einer gemeinsamen Sitzung von UTA und SGA am 09.07.2019 beraten. Sie ist Grundlage und Richtschnur für die Entwicklung der Pflegeinfrastruktur in der Landeshauptstadt Stuttgart in den kommenden 5 bis 10 Jahren.
Kreispflegeplan der Landeshauptstadt Stuttgart
Die unmittelbare Vorgängerin von GRDrs 109/2019 war GRDrs 630/2016, "Kreispflegeplanung 2025 - Fortschreibung". Diese Vorlage 630/2016 enthielt als Anlage 2 eine Übersichtstabelle mit dem Titel "Kreispflegeplan Landeshauptstadt Stuttgart für das Jahr 2025 (Fortschreibung 2016, Stand 20.08.2016)". Eine solche Tabelle vermissen wir als Anlage zu
GRDrs 109/2019. Weil sie zur Abschätzung des konkreten Bedarfs an Pflegeplätzen in den
einzelnen Planungsbereichen und Stadtbezirken dient, halten wir diese Tabelle als Grundlage für die kommunalpolitische Arbeit im Gemeinderat und in den Bezirksbeiräten für
sinnvoll und wichtig.
Grundstückssuchläufe
Wie den oben genannten Mitteilungsvorlagen zu entnehmen ist, gab es in den Jahren 2016
und 2018 einen ersten und einen zweiten Grundstückssuchlauf, um im gesamten Stadtgebiet Grundstücke ausfindig zu machen, die sich für den Bau von Pflegeheimen oder Pflegewohngemeinschaften eignen. Dazu heißt es in GRDrs 109/2019 unter anderem: "Wie aus
der Übersicht zu erkennen ist, gibt es trotz der sehr guten Zusammenarbeit zwischen dem
Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, dem Amt für Liegenschaften und Wohnen
sowie dem Sozialamt einen Fehlbedarf an Plätzen mit hoher Versorgungssicherheit von
mindestens 801 Plätzen bis zum Jahr 2030."
Wir beantragen:
In Ergänzung zu GRDrs 109/2019 und analog zu Anlage 2 der GRDrs 630/2016 erstellt die Fachverwaltung anhand von aktuellen Zahlen die Übersichtstabelle "Kreispflegeplan Landeshauptstadt Stuttgart für das Jahr 2030" und legt diese dem Gemeinderat zur Kenntnisnahme vor.
Wir fragen: