Anfrage vom 22.04.2020
Aufgrund der Corona-Pandemie gelten seit Mitte März 2020 Hygieneregeln, Kontaktbeschränkungen und ein Abstandsgebot: Um die Übertragung des Coronavirus zu verhindern, sollen die Menschen mindestens 1,5 Meter Abstand voneinander halten.
Dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Stuttgart und der Region ist es bisher - abgesehen von wenigen Ausnahmen - gut gelungen, den einzelnen Fahrgästen ausreichend Platz in Bus und Bahn zur Verfügung zu stellen.
Mit dem ersten Schritt zur Lockerung des Shutdowns am 20. April ist bereits zu beobachten, dass der Verkehr wieder zunimmt; es sind wieder mehr Arbeitnehmer zu ihren Arbeitsplätzen unterwegs und die jetzt wieder geöffneten Geschäfte ziehen Kunden an. Am 4. Mai soll ein erster Schritt zur Wiedereröffnung der Schulen vollzogen werden. Gegebenenfalls folgen weitere Lockerungen, die auch wieder mehr Verkehr und mehr Nutzung des ÖPNV nach sich ziehen werden.
Am 27. April tritt in Baden-Württemberg die Pflicht zur Bedeckung von Mund und Nase beim Einkaufen und im ÖPNV in Kraft. Nach unserem Verständnis ist der genannte Mindestabstand trotz dieser Maskenpflicht auch in Bus und Bahn weiterhin einzuhalten.
Wir fragen