Anfrage vom 21.01.2020
Seit Jahren befindet sich auf dem Grundstück Ecke Bahnhof-/Daimlerstraße in Stuttgart-Bad Cannstatt eine Ansammlung von verschiedenen Imbissständen und Verkaufsständen anderer Waren. Die städtebauliche Situation ist seit Jahren unbefriedigend. Die Grundstückseigentümer sind bereit, dieses Grundstück zu bebauen und damit die städtebauliche Situation grundlegend zu bereinigen.
Nach unserer Kenntnis ist im Jahre 2013 ein mit der Stadt und dem damaligen Baubürgermeister Matthias Hahn abgestimmtes Baugesuch eingereicht worden. Dieses Baugesuch ist vom Baurechtsamt der Landeshauptstadt Stuttgart nicht genehmigt worden, weil zwei Einsprüche gegen dieses Baugesuch beim Baurechtsamt eingegangen waren. Diese Einsprüche hat das Baurechtsamt nicht abgewiesen, obwohl das Baugesuch die Vorschriften der Landesbauordnung eingehalten hat. Die notwendigen Befreiungen seitens der Stadt waren in Aussicht gestellt worden.
Ein zweites Baugesuch, das im Jahre 2015 eingereicht worden ist, welches keiner essenziellen Befreiungen der Stadt bedurft hätte, konnte ebenfalls nicht umgesetzt werden, weil ein bereits im Jahr 2008 zwischen dem Grundstückseigentümer Daimlerstraße 66 und dem Grundstückseigentümer des Baugrundstücks vereinbarter Flächentausch mit nordwestlicher Grenzarrondierung, die ebenfalls von der Stadt bereits genehmigt war, nicht zustande gekommen ist. In der Zwischenzeit hat der Grundstückseigentümer des Baugrundstücks das angrenzende Gelände erworben und damit die Grundstücksarrondierung vollzogen.
Durch eine weitere Veränderung der Grundstückssituation erscheint es nun möglich, das ursprüngliche Baugesuch aus dem Jahre 2013 in Bezug auf die städtebauliche Gestaltung (Höhenentwicklung) wieder aufzugreifen. In Anbetracht der dringend benötigten Wohnungen in Stuttgart wäre die Realisierung des Baugesuchs aus dem Jahre 2013 mit insgesamt 28 Wohneinheiten wünschenswert. Das Stadtplanungsamt hat in der Zwischenzeit dem Grundstückseigentümer jedoch mitgeteilt, dass das Baugesuch aus dem Jahr 2015 realisiert werden sollte. Dieses Baugesuch beinhaltet jedoch lediglich 18 Wohneinheiten.
In Anbetracht der städtebaulichen Situation, der im Jahr 2013 bereits von der zuständigen Stelle der Landeshauptstadt Stuttgart avisierten Realisierungsmöglichkeit des Gebäudes mit 28 Wohneinheiten und der inzwischen veränderten nachbarrechtlichen Situation sowie der Grundstückssituation, sollte das Bauvolumen aus dem Baugesuch des Jahres 2013 zur Linderung der Wohnungsnot in Stuttgart rasch umgesetzt werden.
Die planungsrechtliche Situation an der Ecke Bahnhof-/Daimlerstraße ist gekennzeichnet von der Gültigkeit der Baustaffel 2 links und rechts des Eckgrundstücks und der Gültigkeit des Bebauungsplanes Wildunger Straße ausschließlich für das Eckgrundstück selbst. Die in diesem Bebauungsplan enthaltene Festlegung der Gebäudehöhe unterschreitet die zulässige Gebäudehöhe in der Baustaffel 2 links und rechts des Baugrundstücks erheblich. Eine Begründung für eine derart abweichende städtebauliche Einordnung gerade des Eckgrundstücks ist nicht ersichtlich.
Wir fragen: