In der Beantwortung unseres Antrags Nr. 41/2020 findet sich unter der lfd. Nr. 2, "Degerloch, Bei den
Funktürmen 1 - 49 (Nauener Str.)" der Hinweis, dass grundsätzlich eine Bebauung in 2. Reihe mit
Erschließung über die Nauener Straße denkbar sei.
Unter der lfd. Nr. 3b, "Möhringen, Obere Körschmühle, Grünfläche Salzäckerstr." findet sich der Hinweis:
"Eine Teilbebauung dieser Fläche wäre wohl denkbar..."
Unter der lfd. Nr. 6, "Vaihingen, Vorderer Haarwald, Robert-Leicht-Str. 116" ist die Rede von einem
Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes voraussichtlich im 4. Quartal 2020.
Wir fragen:
Wie wird die Verwaltung mit den Optionen der oben angegebenen Punkte 1. und 2. umgehen? Benötigt die
Verwaltung dazu nochmals einen Gemeinderatsbeschluss?