Aktivierung von Wohnbaupotenzialen in Stuttgart V


Anfrage vom 02.12.2020

  1. In der Beantwortung unseres Antrags Nr. 41/2020 findet sich unter der lfd. Nr. 2, "Degerloch, Bei den Funktürmen 1 - 49 (Nauener Str.)" der Hinweis, dass grundsätzlich eine Bebauung in 2. Reihe mit Erschließung über die Nauener Straße denkbar sei.
  2. Unter der lfd. Nr. 3b, "Möhringen, Obere Körschmühle, Grünfläche Salzäckerstr." findet sich der Hinweis: "Eine Teilbebauung dieser Fläche wäre wohl denkbar..."
  3. Unter der lfd. Nr. 6, "Vaihingen, Vorderer Haarwald, Robert-Leicht-Str. 116" ist die Rede von einem Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes voraussichtlich im 4. Quartal 2020.

Wir fragen:

  1. Wie wird die Verwaltung mit den Optionen der oben angegebenen Punkte 1. und 2. umgehen? Benötigt die Verwaltung dazu nochmals einen Gemeinderatsbeschluss?
  2. Wird der Zeitplan bei Punkt 3. eingehalten?