Ergänzung zu unserem Antrag Nr. 149/2020, "Kreispflegeplanung 2030 - Fortschreibung, GRDrs 109/2019" - hier: Einbindung der SWSG bei der Grundstückssuche


Anfrage vom 28.05.2020

In der Gemeinderatsdrucksache 109/2019 wird darauf hingewiesen, dass das Sozialamt im Jahr 2018 mit Unterstützung des damaligen Amtes für Stadtplanung und Stadterneuerung (heute Amt für Stadtplanung und Wohnen) und des damaligen Amtes für Liegenschaften und Wohnen (heute Liegenschaftsamt) im Rahmen eines 2. Grundstückssuchlaufs Grundstücke gesucht hat, die sich für den Bau von Pflegeheimen oder Pflegewohngemeinschaften eignen.

Was aus der Gemeinderatsdrucksache nicht eindeutig hervorgeht, ist, ob die Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft (SWSG) in die bisherigen Grundstückssuchläufe eingebunden war. Ein möglicher Austausch mit der SWSG lässt sich allenfalls anhand der in den Anlagen 2 und 3 der GRDrs 109/2019 aufgelisteten Standorte ablesen. So zum Beispiel am in Anlage 2 auf Seite 6 genannten Standort "Zuffenhausen Keltersiedlung". Schade ist in diesem Zusammenhang, dass die SWSG als Grundstückseigentümerin oder Projektträgerin in den Listen nicht explizit genannt wird. In diesen Listen wird nur in "Städtisches Eigentum", "Kein städtisches Eigentum", "Kirchliches Eigentum", "Stuttgarter Straßenbahnen Aktiengesellschaft (SSB)" und verschiedene Mischformen aus den genannten "Eigentumsarten" unterschieden.

Da die SWSG als große Immobilieneigentümerin ihren Gebäudebestand durch Renovierung, Sanierung oder durch Abriss und Neubau kontinuierlich erneuert, sehen wir gerade beim Komplettersatz von Gebäuden der SWSG das Potenzial, hier einen Teil des Bedarfs im Bereich stationäre (Alten-)Pflege zu decken.

Deshalb fragen wir:

  1. Inwiefern war die SWSG in die beiden bisherigen Grundstückssuchläufe eingebunden?
  2. Kann die SWSG künftig (direkt oder enger) in die Grundstückssuche und in die Zusammenarbeit des Sozialamtes, des Amtes für Stadtplanung und Wohnen und des Liegenschaftsamtes eingebunden werden?
  3. Gibt es einen Grund dafür, warum die SWSG in den Listen (siehe Anlagen 2 und 3 der GRDrs 109/2019) nicht explizit als Eigentümerin und/oder Projektträgerin genannt wird?