Anfrage vom 28.09.2020
"Die Corona-Pandemie hat den öffentlichen Nahverkehr hart getroffen. Das Fahrgastpotenzial wurde wegen des Wegfalls von Fahrtanlässen aufgrund behördlicher Empfehlungen und Anordnungen sowie der Einführung von Kurzarbeit und Homeoffice durch Wirtschaftsunternehmen stark reduziert, zusätzlich werden öffentliche Verkehrsmittel von Teilen der Bevölkerung derzeit wegen der möglichen Ansteckungsgefahr mit dem Corona-Virus gemieden. Dies führt in der Folge zu Umsatzeinbußen bei den Verkehrsunternehmen." Dieses Zitat stammt aus dem ersten Absatz der Begründung zur Beschlussvorlage "Nahverkehrsplan Teilfortschreibung 2020", GRDrs 468/2020.
In Kapitel 6.3.3, "Zukünftige Angebotsverbesserungen", des Entwurfs zur Teilfortschreibung des Nahverkehrsplans (NVP) vom 21. Juli 2020 heißt es (siehe letzter Absatz): "Ferner soll ab Dezember 2020, zunächst probeweise für ein Jahr, der Nachtverkehr auf alle Wochentage in Anlehnung an das aktuelle Angebot an Donnerstagen ausgeweitet werden."
Vor dem Hintergrund, dass die Corona-Pandemie das Nachtleben sehr einschränkt und der ÖPNV auch aufgrund des veränderten Nutzerverhaltens mit massiven Umsatzeinbußen zu kämpfen hat, scheint uns die angestrebte Ausweitung des Nachtverkehrs ab Dezember 2020 fragwürdig. Wir glauben nicht, dass jetzt der richtige Zeitpunkt ist, um dieses Angebot auszuweiten und probeweise für ein Jahr zu testen.
Wir fragen: