Vielfalt und Vernetzung an Stuttgarter Ganztagsgrundschulen stärken!


Haushaltsantrag vom 24.10.2019

Die Träger der Wohlfahrtspflege in Stuttgart leisten mit ihrer Arbeit einen wesentlichen Beitrag zur Vielfalt und zur Qualität der Stuttgarter Ganztagsschulen. Die Finanzierung der Trägerleistungen an Ganztagsgrundschulen war jedoch bisher nicht auskömmlich. Eine auskömmliche Finanzierung ist aber Voraussetzung für alle weiteren Angebotsausweitungen und Qualitätsverbesserungen an Ganztagsgrundschulen. Die Träger der Wohlfahrtspflege und die Stadtverwaltung haben daher ein neues Finanzierungsmodell erarbeitet, das es nun umzusetzen gilt, damit das Engagement der Träger an Ganztagsgrundschulen auch künftig sichergestellt ist.

Zentral für ein vielfältiges Angebot an Ganztagsgrundschulen und für eine auch in der Zukunft lebendige Vereinslandschaft ist zudem, dass die Stuttgarter Vereine und Organisationen in den Ganztagsbetrieb eingebunden werden und künftig an allen Ganztagsgrund - schulen ein breites Angebot außerschulischer Angebote aus den Bereichen Sport, Musik, Kultur und Natur besteht. Dies stärkt auch die Stuttgarter Vereine, die mit ihrer Arbeit in unseren Stadtbezirken einen großen Integrationsbeitrag leisten.

Damit alle an einer Ganztagsgrundschule tätigen Akteure erfolgreich zum Wohle der Kinder eng zusammenarbeiten, ist eine gemeinsame Haltung der an einer Ganztagsgrundschule tätigen Personen erforderlich. Hier hat die Qualitätsanalyse der Stuttgarter Ganztagsgrundschulen auch einen der dringlichsten Handlungsbedarfe identifiziert. Vor einer weiteren Ausweitung des Ganztagsangebots an Stuttgarter Grundschulen gilt es daher zunächst diese Schwachstelle im "Stuttgarter Modell" mit einem gemeinsamen Fortbildungskonzept für Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte zu beseitigen.

Wir beantragen daher:

  1. Die Finanzierung der zentralen Trägerleistungen wird, wie in Punkt 1. der GRDrs 276/2019 dargestellt, angepasst. Hierfür werden im Jahr 2020 Finanzmittel in Höhe von 1.031.000 Euro und im Jahr 2021 in Höhe von 1.176.000 Euro bereitgestellt.
  2. Die Kosten externer Akteure aus Sport, Kultur und Natur werden nicht mehr auf die Stunden der Träger der Jugendhilfe angerechnet, sondern die Angebote werden - wie in Punkt 5. der GRDrs 276/2019 dargestellt - künftig zentral über das Schulverwaltungsamt finanziert und koordiniert. Hierfür werden beim Schulverwaltungsamt 1,0 Stellen in Entgeltgruppe EG11/A12 und 0,5 Stellen in EG10/A11 geschaffen sowie im Jahr 2020 Finanzmittel in Höhe von 696.000 Euro und im Jahr 2021 in Höhe von 991.000 Euro bereitgestellt.
  3. Wie in Punkt 3. der GRDrs 276/2019 dargestellt, wird für die an Stuttgarter Ganztags- grundschulen tätigen Lehrkräfte und pädagogischen Fachkräfte vom Schulverwaltungs- amt ein gemeinsames Fortbildungskonzept erarbeitet und umgesetzt. Hierfür werden beim Schulverwaltungsamt 1,0 Stellen in EG10/A11 und 1,0 Stellen in EG 8/A8 geschaffen sowie im Jahr 2020 Finanzmittel in Höhe von 37.000 Euro und im Jahr 2021 in Höhe von 110.000 Euro bereitgestellt.
  4. Die Stadt möge darauf hinwirken, dass sich das Land als Dienstherr der Lehrkräfte an den Kosten künftiger städtischer Fortbildungsangebote für Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte beteiligt.