Antrag und Anfrage vom 17.09.2019
Grundsätzlich begrüßen und unterstützen wir Freie Wähler viele der Bemühungen von Stadt, Land und weiteren Akteuren zur Luftreinhaltung in Stuttgart. Wie im Entwurf des Regierungspräsidiums zur 4. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Stuttgart und in der Vorlage Nr. 848/2019 des Oberbürgermeisters zu lesen ist, zeigen die ergriffenen Maß- nahmen Wirkung (siehe zum Beispiel Kapitel 3.6 oder 4.1 des Entwurfs zur 4. Fortschrei- bung des Luftreinhalteplans sowie Seite 2 der GRDrs 848/2019). Im zweiten Absatz von Kapitel 6 des Entwurfs zur 4. Fortschreibung des Luftreinhalteplans ist folgendes zu lesen: "Dass die Prognosen der Gutachter für die Jahre 2019 und 2020 eher einen konservativen Ansatz verfolgen, zeigen die tatsächlich gemessenen Werte an den Messstellen. Am Neckartor und an der Hohenheimer Straße liegen die Halbjahresmittelwerte für 2019 bereits in dem Bereich, wie sie für 2020 berechnet wurden (Prognose bei ca. 55 μg/m3). Dabei sind noch keine Wirkungen der Busspur und der Filtersäulen eingegangen."
Zu den einzelnen Maßnahmen, die der Entwurf zur 4. Fortschreibung des Luftreinhalteplans vorsieht, nehmen wir wie folgt Stellung:
M1, Einzelstreckenverkehrsverbot
Vor dem Hintergrund der oben genannten und zitierten Auszüge aus dem Entwurf zur 4. Fortschreibung des Luftreinhalteplans und vor dem Hintergrund, dass
halten wir die vorgesehene Maßnahme M1 für verfrüht, für unverhältnismäßig und für überzogen.
Die Maßnahme M1 wird dazu führen, dass die Stuttgarter Innenstadt für Dieselfahrzeuge schlechter Abgasnorm Euro 6/VI fast nur noch über Neben- und Ausweichstrecken zu erreichen sein wird. Das wiederum wird zu Mehrbelastungen an anderen Stellen/Straßen im Bereich der Innenstadtbezirke führen. Ein Durchqueren der Innenstadt mit Dieselfahrzeugen schlechter Euro 6/VI wird kaum mehr in einer vertretbaren Zeit möglich sein. Somit kommen die vorgesehenen streckenbezogenen Fahrverbote einem flächendeckenden Fahrverbot fürden Bereich der City gleich. In der vorgeschlagenen Maßnahme kann man deshalb den Einstieg in ein flächendeckendes Fahrverbot sehen, was wir rundweg ablehnen. Im Übrigen möchten wir an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Landesregierung während des Kommunalwahlkampfes 2019 mehrfach beteuert hat, dass es zu keinen Fahrverboten für Dieselfahrzeuge mit Abgasnorm Euro 5/V kommen wird.
Die Maßnahme M1 lehnen wir ab.
M2, Geschwindigkeitsbegrenzung auf 40 km/h
In der Tat ist die räumliche Abgrenzung dieser Maßnahme im Entwurf zur 4. Fortschreibung des Luftreinhalteplans nicht ausreichend genau definiert (siehe auch GRDrs 848/2019, Seite 7, a)). Zudem stellt sich für uns die Frage, welches Ziel diese Maßnahme wirklich verfolgt - eine Verflüssigung des Verkehrs und damit eine Reduzierung von Emissionen oder doch eine generelle Verkehrsmengenreduzierung durch "Vergrämung" von Autofahrern? Zu be- grüßen ist die Maßnahme M2 nur dann, wenn sie zu einer Verflüssigung und Verstetigung des motorisierten Individualverkehrs beiträgt und dabei Busse und Bahnen nicht behindert.
M3, Aufstellen von Filtersäulen
Dieser Maßnahme stimmen wir zu.
M4, Ausbau des Parkraummanagements
In Bezug auf die Maßnahme M4 stimmen wir der Stellungnahme der Stadtverwaltung (siehe GRDrs 848/2019, Seite 8) zu.
M5, Geschwindigkeitsbegrenzung auf der B27 als Zulaufstrecke zur Hohenheimer Straße
Dieser Maßnahme stimmen wir zu.
Wir fragen:
Wir beantragen, den Beschlussantrag der GRDrs 848/2019 entsprechend unseren oben gemachten Angaben abzuändern.
Als weitere Maßnahmen im Sinne der Luftreinhaltung beantragen wir