Bäderentwicklungsplan 2030 (Weilimdorf)


Anfrage vom 14.01.2019

Mit den Gemeinderatsdrucksachen 990/2018 und 1008/2018 berichtet die Stadtverwaltung über den aktuellen Stand und die zukünftige Entwicklung der Schwimmbäder in Stuttgart. Wir Freie Wähler begrüßen und unterstützen die grundlegende Zielsetzung, die Schwimm- fähigkeit von Kindern und Jugendlichen zu verbessern.

Über die Feststellung in der "Bedarfsanalyse Phase I", dass "kein Schließungsbedarf für die 8 BBS-Hallenbäder und das Hallenbad Untertürkheim bzgl. einer Überversorgung mit Wasserflächen" festgestellt werden konnte, freuen wir uns. Bedeutet dies doch (zumindest) die Sicherung des Status qou in Bezug auf die Anzahl der städtischen Bäder in Stuttgart .

Wir können nachvollziehen, dass aus der oben genannten Zielsetzung ein Mehrbedarf an Wasserbelegungszeiten für Schulen und Vereine resultiert, dem durch eine Neuorganisation der Wasserbelegungs- und Öffnungszeiten nachgekommen werden kann.

Es überrascht uns nicht, dass die im Rahmen der Bedarfsanalyse durchgeführte räumliche Betrachtung eine Unterversorgung, einen "weißen Fleck" bezüglich der Schwimmmöglich- keiten für Schulen und Vereine im Stadtbezirk Weilimdorf ausgemacht hat. Es ist daher er- freulich, dass die PROFUND Consult GmbH hier den Neubau eines (aus gesamtstädtischer Sicht) zusätzlichen Lehrschwimmbeckens für den Schulschwimmunterricht empfiehlt, das jedoch nicht Teil des Bäderentwicklungsplans 2030 sein soll. Dies wohl deshalb, weil es in die Zuständigkeit des Schulverwaltungsamtes fallen würde.

Nach dieser frohen Kunde war es zu erwarten, dass der seit Jahren im Stadtbezirk Weilim- dorf bestehende und immer wieder formulierte Wunsch nach einem vollwertigen und öffent- lich nutzbaren Schwimmbad für Weilimdorf erneut vorgebracht werden wird. Einerseits können wir diesen Wunsch nachvollziehen, andererseits gibt es in Weilimdorf auch andere Wünsche und Bedarfe, auf deren Erfüllung und Befriedigung gewartet wird. Hinzu kommt, dass dem Bau eines öffentlichen Schwimmbades eine realistische Einschätzung des daraus resultierenden Nutzen im Verhältnis zu den Kosten und dem Personalbedarf sowie im Kontext zu den in Stuttgart bereits bestehenden Bädern vorausgehen muss.

Um einschätzen zu können, was realistisch, machbar und auch mit Blick in die Zukunft sinnvoll ist, benötigen wir Freie Wähler weitere Informationen und harte Fakten für eine mögliche Entscheidungsfindung.

Deshalb fragen wir:

  1. Allgemeine Fragen zu den Lehrschwimmbecken in Stuttgart:
    1. Wie groß sind die Stuttgarter Lehrschwimmbecken (Länge x Breite x Höhe bzw. Tiefe)?
    2. Welche technischen Besonderheiten (zum Beispiel Sprungbretter, Startblöcke oder Hubböden) weisen die Stuttgarter Lehrschwimmbecken auf?
    3. Können die Stuttgarter Lehrschwimmbecken ausschließlich von Schulen/ Schul- klassen oder auch von Vereinen/ Initiativen genutzt werden?
    4. Wie sehen die Belegungspläne der bestehenden Stuttgarter Lehrschwimmbecken aus?
  2. Allgemeine Fragen zu den Kosten:
    1. Wie unterscheiden sich die Baukosten eines Lehrschwimmbeckens von denen eines öffentlichen Hallenbades, wie zum Beispiel jenem in Zuffenhausen?
    2. Wie sind die jeweiligen jährlichen Betriebs- und Personalkosten im Vergleich?
    3. Wie viel Personal wird zum Betrieb eines Lehrschwimmbeckens benötigt, wie viel zum Betrieb eines öffentlichen Hallenbades?
    4. Gibt es Unterschiede beim Reinigungsaufwand und bei den Reinigungskosten?
  3. Fragen zu einem möglichen Lehrschwimmbecken in Weilimdorf:
    1. An welcher Schule in Weilimdorf könnte ein Lehrschwimmbecken gebaut und betrieben werden? Auf welchem Weilimdorfer Schulgelände gibt es genügend Platz dafür?
    2. Welche Kriterien gelten im Hinblick auf die Erreichbarkeit mit dem ÖPNV?
    3. Bis wann könnte ein Lehrschwimmbecken in Weilimdorf fertig gebaut sein und in Betrieb genommen werden?
    4. Welche Nutzer kämen für ein Lehrschwimmbecken in Weilimdorf in Frage? Neben Schulen auch Vereine und sonstige Initiativen, wie zum Beispiel Eltern-Kind- Gruppen?
    5. Haben wir es richtig verstanden, dass ein Lehrschwimmbecken in Weilimdorf nicht Teil des Bäderentwicklungsplanes 2030 wäre, weil es nicht in die Zuständigkeit der Bäderbetriebe Stuttgart (BBS), sondern in die des Schulverwaltungsamtes fallen würde?
  4. Zum Erhalt und zur Zukunftssicherung der Stuttgarter Bäderlandschaft sieht die Stadt- verwaltung laut GRDrs 990/2018 bis 2030 einen Investitionsbedarf von insgesamt rund 170 Millionen Euro. Hinzu kommt das jährliche Defizit aus dem Betrieb der Stuttgarter Bäder, das über den Stadthaushalt finanziert werden muss. Wie schätzt die Stadtver- waltung unter diesen Vorzeichen die Chancen für Bau und Betrieb eines öffentlich nutzbaren Schwimm-/ Hallenbades in Weilimdorf ein?