SSB-Stadtbahnbetriebshof Nord in Weilimdorf - Schadensbegrenzung für die Landwirtschaft


Antrag und Anfrage vom 03.05.2018

Von den Planungen für den neuen SSB-Stadtbahnbetriebshof Nord in Weilimdorf sind insbesondere die Weilimdorfer Landwirte betroffen. Sie sind es, die landwirtschaftliche (Pacht-)Flächen in einer Größenordnung von etwa 4 bis 5 Hektar abgeben sollen, damit der Betriebshof samt Zuführung/Trasse etc. errichtet werden kann.

Nach Aussage der Landwirte handelt es sich (Stand heute) um Flächenverluste, die - wenn überhaupt - nur schwer zu verkraften seien. Je nach Variante ist immer einer der drei landwirtschaftlichen Ackerbau- und Viehzuchtbetriebe in Bezug auf Flächenverluste besonders betroffen. Zwei der Betriebe sprechen von existenzbedrohenden Flächenverlusten. Ein auch nur annähernd adäquater Ersatz oder eine nicht nur symbolische finanzielle Entschädigung für die entfallenden Flächen sind bisher nicht in Sicht.

Was also tun in dieser Situation?

  1. Es muss weiter nach alternativen Standorten gesucht werden - und zwar nach solchen, bei denen die Landwirtschaft nicht so sehr in Mitleidenschaft gezogen wird.
  2. Der Flächenverbrauch für Zuführung/Trasse und Betriebshof muss weiter optimiert und minimiert werden.
  3. Keiner der landwirtschaftlichen Betriebe in Weilimdorf darf durch Flächenverluste besonders belastet werden. Die Lasten sind gleichmäßig auf alle Betriebe zu verteilen
  4. Für Flächenverluste sind angemessene Entschädigungen/Entschädigungszahlungen bereitzustellen.


Wir beantragen:

  1. Angesichts der Flächenknappheit in Weilimdorf wird geprüft, ob nicht doch (auch wenn wesentlich teurer) zum Beispiel die B 295 an geeigneter Stelle überbaut werden kann, um so Platz für den SSB-Stadtbahnbetriebshof zu schaffen. Als Beispiel nennen wir das Parkhaus der Messe Stuttgart, das über der A 8 errichtet wurde. Zudem soll erneut geprüft werden, ob es nicht möglich wäre, den Betriebshof unter Verwendung der Zuführung aus der Variante "Motorstraße Süd" im Gewann Binsenbusch auf den Flächen des Wertstoffhofes und der Lagerplätze sowie den angrenzenden Wiesen zu errichten - siehe Skizze in der Anlage. Wobei dann adäquate Ersatzflächen für den Wertstoffhof und die Lagerplätze bereitgestellt werden müssten.
  2. Sollten dennoch nur landwirtschaftliche Flächen für den Bau des Stadtbahnbetriebshofes in Frage kommen, so wird zur Minimierung des Flächenverbrauchs und zur Schonung der Landwirtschaft
    • zunächst auf die Herstellung der Erweiterungsfläche verzichtet. Abstell- und Werkstatthalle werden direkt nebeneinander errichtet, die Erweiterungsfläche nur planerisch vorgesehen, aber nicht hergestellt, sodass diese vorerst weiterhin als landwirtschaftliche Fläche genutzt werden kann.
    • bei der Variante "Südlich B 295" bis auf Weiteres auf die direkte Stadtbahnanbindung Hausens verzichtet, deren Strecke die Äcker auf der Steinröhre zerschneiden und damit (laut Aussage des betroffenen Landwirts) unbrauchbar machen würde
  3. Bei allen Standortvarianten (egal, welche am Ende beschlossen wird) werden die Lasten - sprich die Flächenverluste - durch Flächentausch gleichmäßig (nach Betriebsgröße) auf alle drei Weilimdorfer Landwirte und den Weilimdorfer Obstbaubetrieb verteilt. Nach Möglichkeit soll dies in gegenseitigem Einvernehmen der Betriebe geschehen. Bei diesem Tausch ist darauf zu achten, dass zusammenhängende und möglichst betriebsnahe Flächen entstehen, die die einzelnen Betriebe gut bewirtschaften können.
  4. Für die unwiederbringlich entfallenden Flächen erhalten die betroffenen Landwirte möglichst großzügige Entschädigungen/ Entschädigungszahlungen.
Wir fragen:

Welche Stelle in der Stadtverwaltung kann das unter 3. beschriebene Tauschverfahren ausgleichend und zielorientiert moderieren?