Antrag vom 25.07.2018
Die Vorgänge rund um den zwischenzeitlich aufgelösten Geschäftsbereich "International Unit" unseres Klinikums Stuttgart haben sich zu einem umfassenden Skandal in unserer Stadt entwickelt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt, es gab zahlreiche Hausdurchsuchungen und ein Beschuldigter ehemaliger Mitarbeiter des Klinikums sitzt seit Wochen in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft wird in ihrem Verfahren die strafrechtliche Verfolgung vornehmen und gegebenenfalls werden Gerichte urteilen. Arbeitsrechtliche Maßnahmen wurden durch das Klinikum und seine Interims- bzw. neue Geschäftsführung durchgeführt und sind zum Teil auch Bestandteil arbeitsgerichtlicher Verfahren. Eine durch die Stadtverwaltung beauftragte Anwaltskanzlei untersucht und recherchiert im Auftrag der Stadt umfangreich bisherige Geschäftsbereiche des Klinikums.
Vor dem Hintergrund des Ausmaßes des Skandals stellt sich auch die Frage der Verantwortung der zum damaligen Zeitpunkt zuständigen Teile der Verwaltung. Dies auch gerade im Zusammenhang mit den Fragen rund um die "International Unit" und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem damaligen Geschäftsführer des Klinikums Dr. Schmitz.
Wir anerkennen als Hauptorgan die bisherigen Angebote der Stadtverwaltung in Teile der Akten Einsicht nehmen zu können.
Allerdings sind wir zur Erkenntnis gekommen, dass eine solche Einsichtnahme einzelner Stadträte ohne die zugehörigen Strukturen nicht effektiv genug zur Aufarbeitung des Skandals beitragen kann.
Wir beantragen daher die schnellstmögliche Einrichtung eines Ausschusses „Akteneinsicht“ nach § 24 Abs. 3 GemO.
Bei dessen Arbeit ist insbesondere in die Unterlagen des ehemaligen Referats AK sowie indie der Stadt vorliegende elektronische Korrespondenz des ehemaligen Geschäftsführers Dr. Schmitz des Klinikums Stuttgart Einsicht zu nehmen.
Der Ausschuss soll aus 9 Mitgliedern bestehen - 3 CDU, 2 BÜNDNIS90/ DIE GRÜNEN, je 1 SPD, SÖS-Linke-Plus, Freie Wähler und FDP. Der Oberbürgermeister wird gebeten, für den Vorsitz des Ausschusses ein Mitglied des Gemeinderats, jedoch nicht der Oberbürgermeister, vorzuschlagen. Das entsprechende Vorschlagsrecht innerhalb des Gemeinderats für den Vorsitz sehen wir bei der größten Fraktion. Über die namentliche Besetzung des Ausschuss soll im Rahmen der Behandlung einer entsprechenden Vorlage des Oberbürgermeisters unmittelbar nach der Sommerpause entschieden werden.